Ausgangslage

Bei der östlich der Kiesgruben Rütifeld entlangführenden Kiesstrasse (K348) handelt es sich um eine Kantonsstrasse des Typs «Regionale Verbindungsstrasse» (vgl. Fig. 3‑6). Sie bindet die um­liegenden Siedlungs- und die Erholungsgebiete sowie die Materialgewinnungsgebiete im Wind­lacherfeld an das übergeordnete Strassennetz im Norden (Glattfelden, Zweidlen-Station) und Süden (Hochfelden-Bülach) an (Planungsgruppe Zürcher Unterland 2023). Die Kiesstrasse ist zudem als Ausnahmetransportroute Typ I klassifiziert.

Die Quer- und Zweidlenstrasse (Gemeindestrassen) erschliessen die Siedlungsgebiete von Windlach und Zweidlen. Die Querstrasse wird im Rahmen der Rekultivierungsmassnahmen der Kiesgrube Rütifeld nach heutigem Stand der Planung nach Norden verlegt (suisseplan Ingenieure AG 2018). Dieses Projekt wird grundsätzlich unabhängig vom Bau des gTL erfolgen und durch Dritte (Kiesgrubenbetreibende) projektiert und ausgeführt.

Voraussichtliche Auswirkungen

Der Bauverkehr erfolgt nach heutigem Stand der Planung ab der Kiesstrasse (K 348) und damit ohne Siedlungsdurchfahrten. Eine Baustellenzufahrt von Süden durch die Siedlungsgebiete von Stadel und Windlach ist aufgrund des geltenden Lastwagenfahrverbots ausgeschlossen. Der Lastwagenverkehr in der Betriebsphase erfolgt über dieselben Wege. Es ist aber absehbar, dass der Personenverkehr zur OFA im Betrieb mindestens teilweise von Süden (Stadel, Raat oder Neerach) durch das Siedlungsgebiet von Windlach führt.

Gemäss heutigen Abschätzungen wird durch das Vorhaben auf den Erschliessungsstrassen zum Projektperimeter während der Bauphase eine Verkehrszunahme von 210 - 390 Fahrten DWV erwartet (LKW-Anteil: 52 - 62 %), während der Betriebsphase rund 310 Fahrten DWV, davon ca. 10 LKW-Fahrten (vgl. Kap. 3.6.2).

 

Tab. 6‑3:Prognostiziertes Verkehrsaufkommen auf den Erschliessungsstrassen (GIS-ZH 2024) und geschätzte prozentuale Zunahme DWV und des LKW-Anteils durch das Vorhaben (beides bezogen auf die Prognose 2040) in den Phasen mit höchster Inten­sität

(Bauphasen: Zentraler Bereich und Testbereiche (1), Lager SMA (3) und Lager HAA (5))

 

Querstrasse

K 348 / Kies­strasse

HSV7 / Glatt­felderstrasse

A50 / Autobahn

 

2040

mit gTL

2040

mit gTL

2040

mit gTL

2040

mit gTL

DWV Phasen 1, 3 und 5

639

+33–61%

3'828

+5–10%

11'824

+2–3%

9'241

+2–4%

LKW-Anteil am DWV Phasen 1, 3 und 5

6.3%

20–26%

19.6%

22–23%

8.4%

9–10%

8.9%

10–11%

 

Für die Erschliessung der OFA ist nach heutigen Kenntnissen kein Ausbau des übergeordneten Strassennetzes (z.B. Kiesstrasse) notwendig. Die Quer- und die Zweidlenstrasse (vgl. Fig. 3‑6) müssen jedoch in Breite und Gewichtsklasse zu einer Ausnahmetransportroute Typ I (gemäss AFM Kanton ZH 2015) ausgebaut werden, sodass die vorgesehenen Schwerlasttransporte auf der Strasse abgewickelt werden können. Zu dem Zweck muss die Fahrbahnbreite nach heutigen Vorgaben auf der gesamten Länge um rund 0.5 m auf mindestens 6.5 m (resp. einer lichten Breite von 7.5 m) verbreitert werden. Dafür beanspruchen die Strassenerschliessungen nach heutigem Stand der Planung eine zusätzliche Fläche von 0.3 resp. 0.5 ha entlang der bestehenden Strassen­abschnitte. Weitere Anpassungen können sich aus betrieblichen Gründen in der weiteren Planung ergeben.

Zusammenfassende Beurteilung

Der Strassenverlauf und -querschnitt der Kiesstrasse ist bereits als Ausnahmetransportroute für den Schwerverkehr ausgebaut und eignet sich somit für die Transporte in der Bau- und Betriebs­phase. Für die Verkehrserschliessung des Projektperimeters und die Fahrt mit Schwerlast­transporten für Bau und Betrieb des gTL ist ein Ausbau der Quer- und Zweidlenstrasse nötig, wobei die Ausbaumassnahmen mit der ohnehin vorgesehenen Verlegung der Querstrasse koordi­niert werden sollen.

Die vorgesehene Erschliessung, in kurzen und direkten Wegen ab der Kiesstrasse, erfüllt auch die raumplanerische Voraussetzung, dass Siedlungsgebiete durch den Bau- und Betriebsverkehr möglichst nicht durchfahren werden sollen. Die Auswirkungen des induzierten Verkehrs, unter anderem auf den Ortsdurchfahrten, werden im Rahmen der nachgelagerten Planungsschritte detaillierter beurteilt (vgl. Kap. 4.4 in Nagra 2025c).

Handlungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen

Für die nachgelagerten Planungsschritte wird folgender Handlungsbedarf festgehalten:

Handlungsbedarf

  • Definition der Strassenbaumassnahmen zum Ausbau der Quer- und Zweidlenstrasse zu Ausnahmetransportrouten Typ I

  • Koordination der baulichen Massnahmen für den Ausbau der Querstrasse mit der vorgesehenen Verlegung der Querstrasse weiterführen (Kiesgrubenbetreiber).

  • Koordination der baulichen Massnahmen für den Ausbau der Zweidlenstrasse (Gemeindestrasse) mit der Gemeinde Stadel und dem Tiefbauamt Kanton Zürich