Folgende Planung der Gemeinde Stadel wurde ebenfalls geprüft, aufgrund ihres fehlenden räumlichen Bezugs zum Vorhaben der Nagra wird sie jedoch nicht näher ausgeführt:
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Kommunale Planung der Gewässerräume
Über kommunale Richtpläne nach § 31 PBG verfügt die Gemeinde Stadel nicht. Die Projektauswirkungen auf das kommunale Natur- und Landschaftsschutzinventar werden im UVB (Kap. 5.16 in Nagra 2025c) beschrieben.