Ist-Zustand

Gemäss Gewässerschutzkarte des Kantons Zürich (GIS-ZH 2024) befindet sich der gesamte Anlagenperimeter sowie der grösste Teil des Eingliederungssaums innerhalb des Gewässer­schutzbereichs Au (vgl. Fig. 5‑7). Der Gewässerschutzbereich Au umfasst die nutzbaren unter­irdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete (Anhang 4, Ziff. 111 Abs. 1 GSchV). Es dürfen keine Anlagen erstellt werden, die eine besondere Gefahr für Gewässer darstellen (z.B. Tankanlagen) oder unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen (Anhang 4 GSchV).

Der mittlere Grundwasserspiegel im Dorfbachtal liegt gemäss Grundwasserkarte des Kantons Zürich (GIS-ZH 2024) auf rund 362 m ü.M. (im Süden des Projektperimeters) resp. 358 m ü.M (im Norden des Projektperimeters). Erste Messungen weisen darauf hin, dass der Grund­wasser­spiegel rund 10 m höher liegt als in der Grundwasserkarte vermerkt und die Grundwasser­mächtigkeit gering ist (vgl. Kap. 5.6 in Nagra 2025c). Im Rahmen der künftigen geologisch-hydrogeologischen Untersuchungen werden die Grundwassermächtigkeit und -stände vertieft untersucht.

Auswirkungen

Das Vorhaben tangiert den Gewässerschutzbereich Au. Im Anlagenperimeter sind Hochbauten und Zugangsbauwerke vorgesehen (Kap. 3.2.1). Die Zugangsbauwerke (mehrere senkrechte Schachtbauwerke, eventuell eine Rampe) reichen von der Oberfläche bis auf die Lagerebene und queren dabei diverse geologische Schichten. Die Anzahl und Lage der Zugänge und die Gründungstiefe der übrigen Bauten (z.B. Bereitstellungshallen) werden im weiteren Bewilli­gungs­verfahren gemäss KEG festgelegt.

Beurteilung

Das Standortauswahlverfahren gemäss SGT hat ergeben, dass die OFA am Standort Haberstal festzulegen ist (vgl. Kap. 2 und 4) Eine Lage ausserhalb des Gewässerschutzbereichs Au ist an diesem Standort nicht möglich. Die OFA mit ihren Bauten und Anlagen stellt keine besondere Gefahr im Sinne des Gewässerschutzrechts dar (BFE 2019, AdK 2020). Das geplante Vorhaben ist räumlich mit dem Gewässerschutz vereinbar. Die Umweltverträglichkeit wird im UVB (vgl. Kap. 5.6 in Nagra 2025c) beurteilt.

Abstimmungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen

Das Bauprojekt ist bezüglich Einhaltung der Gewässerschutzbestimmungen zu prüfen. Mit geeigneten Massnahmen ist sicherzustellen, dass die Vorgaben bezüglich Einbaus unter den mittleren Grundwasserspiegel und Erhaltung der Durchflusskapazität im Grundwasser einge­halten werden. Die entsprechenden Nachweise werden mit dem UVB 2. Stufe erbracht.