Um den Anlagenperimeter ist ein rund 50 m breiter Eingliederungssaum vorgesehen (vgl. Fig. 3‑2). Er stellt sicher, dass Massnahmen zur Sicherheit und Sicherung der Bauten und Anlagen innerhalb des Anlagenperimeters umgesetzt werden können (vgl. Kap. 6.7 und Anhang C). So ist z.B. für die Sicherung und zum Schutz der waldnahen Bauten und Anlagen vor Windwurf und Waldbränden im Haberstal und entlang der Schnäggenhalden angrenzend an den Anlagenperimeter ein Freihaltestreifen von max. 30 m Breite und zum Wald hin, ein gestufter Waldrand (rund 20 m) zur landschaftlichen Eingliederung notwendig (Kap. 4.1.2.2 in Nagra 2025c). Der Eingliederungssaum bietet zudem Raum für den Emissions- und Sichtschutz sowie für die Umsetzung von Gestaltungsmassnahmen zur Landschaftseingliederung und Verbesserung von verschiedenen Lebensräumen (z.B. naturnaher Sicht- und Lärmschutz, Renaturierung mit natürlichem Hochwasserschutz).