Entscheidend für den langfristig sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle in einem gTL sind die Verhältnisse im geologischen Untergrund. Insbesondere der einschlusswirksame Gebirgsbereich, fehlende Fliesswege und eine langfristig stabile Situation tragen als natürliche Barriere zur Langzeitsicherheit bei. Für die Auswahl des besten Standorts wurden dazu im SGT sicherheitstechnische Kriterien und Vorgaben definiert und durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) weiter präzisiert.

In SGT-Etappe 1 wurden ausgehend von der gesamten Schweiz aufgrund von Kriterien der Sicherheit und technischen Machbarkeit geeignete Standortgebiete identifiziert.

Vorgeschlagen wurden sechs geologische Standortgebiete für das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA-Lager) und drei geologische Standortgebiete für das Lager für hochaktive Abfälle (HAA-Lager)2. Diese Auswahl wurde durch den Bundesrat im November 2011 bestätigt. Damit wurden die sechs geologischen Standortgebiete Jura Ost (JO), Jura-Südfuss (JS), Nördlich Lägern (NL), Südranden (SR), Wellenberg (WLB) und Zürich Nordost (ZNO) als Vororientierungen in den SGT aufgenommen (vgl. Fig. 2‑1 und BFE 2011).

Die drei weiterzuverfolgenden Standortgebiete und vier Standortareale für die OFA als Ergebnis von Etappe 2

Fig. 2‑1:Standortgebiete für HAA- und SMA-Lager und Planungsperimeter als Ergebnis von Etappe 1

 

In SGT–Etappe 2 hat die Nagra die sechs Standortregionen einem vertieften sicherheitstechnischen Vergleich unterzogen. Die Auswahl wurde nach behördlicher Begutachtung auf drei geeignete Standortgebiete in der Nordschweiz (JO, NL und ZNO) und auf das Wirtgestein Opalinuston reduziert (vgl. Fig. 2‑2). Damit wurde bestätigt, dass sich der Opalinuston aufgrund seiner Gesteinseigenschaften und die Region der Nordschweiz aufgrund der tektonischen Stabilität und der geringen seismischen Aktivität am besten für ein gTL in der Schweiz eignet.

Die drei weiterzuverfolgenden Standortgebiete und vier Standortareale für die OFA als Ergebnis von Etappe 2

Fig. 2‑2:Die drei weiterzuverfolgenden Standortgebiete und vier Standortareale für die OFA als Ergebnis von SGT-Etappe 2

  

In SGT-Etappe 3 wurden die drei verbleibenden Standortgebiete mit einem umfangreichen erdwissenschaftlichen Untersuchungsprogramm weiter untersucht. Die Standortwahl erfolgte auf Grundlage eines sicherheitstechnischen Vergleichs (Kap. 2.1 in Nagra 2025a) gemäss den behördlichen Vorgaben (ENSI 2018). Nach systematischer Bewertung der 13 Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit und unter Berücksichtigung der ENSI-Vorgaben erweist sich das Standortgebiet NL als am besten geeignet (vgl. Kap. 5 in Nagra 2025a): im Vergleich mit den Standortgebieten JO und ZNO weist NL die besten Gesteinseigenschaften, die grösste Langzeitstabilität sowie die grösste Flexibilität für die optimale Lagerplatzierung auf. Zudem bietet der grosse, zusammenhängende Bereich im Wirtgestein ohne Störungen genug Platz für einen HAA- und einen SMA-Lagerteil. Das gTL kann am Standort NL somit als sogenanntes Kombilager realisiert werden. Ein Kombilager erfüllt die gleichen sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich Betriebs- und Langzeitsicherheit wie zwei Einzellager (vgl. Kap. 5.3 in Nagra 2025a), ist im Vergleich zu zwei Einzellagern aber mit betrieblichen, sicherheitstechnischen, ökologischen und ökonomischen Vorteilen verbunden (vgl. Kap. 9 in Nagra 2021). Beispielsweise ergibt sich ein geringerer Flächenverbrauch, da eine geringere Anzahl von Anlagen sowohl an der Oberfläche als auch untertag gebaut und betrieben werden muss.

Die drei HAA-Standortgebiete sind gleichzeitig auch SMA-Standortgebiete (vgl. Fig. 2‑1). ↩