Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 den folgenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):
Die Abteilung Koordination Bau und Umwelt (KOBU) des Kanton Zürichs hat in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2022 den folgenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B1.2):
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich hat in seiner Stellungnahme vom 19. Januar 2023 den folgenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B1.1):
Das BAFU hat in seiner Stellungnahme zur Vollständigkeit vom 29. April 2025 folgende ergänzende Anträge zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.3):
überprüfen, die effektiv zu rodende Fläche zu minimieren und die Notwendigkeit für eine allfällige Rodung zu begründen. Dies betrifft insbesondere den 50 m breiten «Eingliederungssaum» mit dem 30 m breiten «Freihaltestreifen» und den daran anschliessenden, ca. 20 m breiten stufigen Waldrand. Sollte die Umzäunung des Anlagenperimeters zudem direkt an das Waldareal angrenzen, ergibt sich bereits daraus die Notwendigkeit einer Rodung. Dies ist ebenfalls zu beachten.
Berücksichtigung der Anträge
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Der Antrag 10 der KOBU wird teilweise im UVB 1. Stufe abgehandelt, in welchem der Flächenbedarf (Eingliederungssaum) festgelegt und mittels einer Lebensraumkartierung die Lebensräume definiert werden (vgl. Kap. 5.16.4). Im UVB 2. Stufe wird die konkrete Umsetzung des Freihaltestreifens definiert und eine Ausnahmebewilligung für eine Waldrodung in diesem Bereich (vgl. Kap. 2.3) beantragt.
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Der Antrag 3 des AWEL wird im UVB 1. Stufe summarisch bzgl. des maximalen Flächenbedarfs abgehandelt, welcher sich aus der exemplarischen Umsetzung ergibt (beschrieben in Anhang C in Nagra 2025a). Die Abstimmung des exemplarischen Vorhabens mit der Raumplanung sowie die raumplanerische Standortbegründung wird im BAR (Nagra 2025a) dargelegt. Die Notwendigkeit von Bauten und Anlagen im Anlagenperimeter sowie ihre sicherheitstechnische Anordnung wird im Rahmen des Baugesuchs ermittelt. Entsprechend werden die raumplanerischen Abwägungen im UVB 2. Stufe ausgeführt und aufgezeigt, wie die Auswirkungen auf Natur und Landschaft möglichst geringgehalten werden können.
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Antrag 7 BAFU (Vollständigkeitsprüfung): Die Begrifflichkeiten werden im Bericht präzisiert. Das Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe wird entsprechend dem Antrag ergänzt.
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Antrag 8 BAFU (Vollständigkeitsprüfung): Der Antrag wird berücksichtigt und ins Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe aufgenommen.