In den Phasen 1 und 3 finden im Bereich des Projektperimeters flächige Eingriffe in die vor­han­denen FFF statt, wobei für den Bau der Anlage ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und eine raumplanerische Standortbegründung für den Bau der Anlage vorliegt (vgl. Nagra 2025a). Der Boden wird im Anlagenperimeter als auch teilweise im Eingliederungsaum abgetragen (vgl. Kap. 5.9.5), um die Flächen für den Bau der OFA einzurichten. Rekultivierungen im Rahmen der FFF-Kompensation ausserhalb des Projektperimeters finden voraussichtlich zur gleichen Zeit statt (vgl. Kap. 5.9.5.1). Sie sind anhand der geltenden BAFU-Vollzugshilfe auszugestalten (BAFU 2024e).

Total werden innerhalb des Projektperimeters rund 14.7 ha FFF beansprucht (vgl. Tab. 4‑1 resp. Fig. 4‑3), wobei rund 75% resp. 11.0 ha der FFF innerhalb des Anlagenperimeters beansprucht werden und rund 25% resp. 3.7 ha innerhalb des Eingliederungssaums (vgl. Tab. 5‑7).

Tab. 5‑7:Flächenbeanspruchung Fruchtfolgeflächen nach NEK im Anlagenperimeter und Eingliederungssaum (gerundet)

Teilfläche

NEK 1

NEK 2

NEK 3

NEK 4

NEK 5

NEK 6 (bedingte FFF)

Total

AP

1.4 ha

2.4 ha

4.9 ha

0.4 ha

1.6 ha

0.3 ha

11.0 ha

ES

0.1 ha

1.7 ha

1.9 ha

     

3.7 ha

Total

1.5 ha

4.1 ha

6.8 ha

0.4 ha

1.6 ha

0.3 ha

14.7 ha

Eine mehrjährige Beanspruchung von FFF wird als Verbrauch von FFF gewertet. Somit werden für die beanspruchten Flächen Kompensationen vorgesehen. Das Vorgehen für die Kompensation von FFF wird im BAR (Kap. 6.6Nagra 2025a) detailliert ausgeführt.

Rückbau

In Phase 9 werden die Bauwerke an der Oberfläche zurückgebaut sowie die nicht mehr benötigte Infrastruktur abgebrochen. Die freiwerdenden Flächen können nach heutigem Stand wieder rekultiviert oder einer später zu definierenden Nachnutzung zugeführt werden.