Haberstalgraben

Der Projektperimeter überlagert den Haberstalgraben (vgl. Fig. 5‑7). Aus der Topografie, Breite und Lage des Taleinschnitts Haberstal ergeben sich Anforderungen, für den Fall, dass dort zukünftig ein Zugang nach untertag und weitere Bauten und Anlagen errichtet werden soll, wie es in der exemplarischen Umsetzung vorgesehen ist. Die geringe Breite des Haberstals schränkt die Möglichkeiten zur Bebauung und Nutzung ein. Zur Sicherstellung der Hochwassersicherheit des Zugangs nach Untertag sowie der Bauten und Anlagen, muss gewährleistet sein, dass der Haberstalgraben überflutungssicher ausgestaltet werden kann (vgl. Anhang D in Nagra 2024a). Damit sind Eingriffe in den Verlauf des Gewässers unausweichlich.

Der Haberstalgraben fliesst heute als kleines offenes Gerinne im Wald und wird eingedolt über den zukünftigen Anlagenperimeter dem Dorfbach zugeführt. Aus verfahrenstechnischer Sicht ist es notwendig, dem RBG einen abdeckenden Fall zu Grunde zu legen. Für die Sicherheit des Anlagenperimeters wird der Haberstalgraben in der exemplarischen Umsetzung ausserhalb des Sicherungsperimeters gefasst (vgl. Anhang D in Nagra 2024a) in einem dafür dimensionierten Rohr kontrolliert nördlich um den Anlagenperimeter (bspw. entlang des Waldwegs) zum «Dorfbach» geleitet.

Bei Eingriffen in eingedolte Gewässer ist gemäss Art. 37 GSchG eine Verbesserung des Gewässerzustands im Sinne des Gesetzes, d.h. eine ökologische Aufwertung des Gewässers, vorzusehen.

Mit der weiteren Projektentwicklung ist zu prüfen, ob bzw. inwieweit eine Offenlegung/ Teiloffenlegung im nördlichen Eingliederungssaum mit den Sicherheitsbestimmungen vereinbar ist. Ein Variantenstudium zur Ausgestaltung im Rahmen der Erarbeitung des Baugesuchs (UVB 2. Stufe) muss die genaue Ausgestaltung klären. Eine Interessensabwägung hat im BAR 2. Stufe zu erfolgen.

Für das Baugesuch ist ein Variantenstudium durchzuführen, welches auch Varianten ohne Wiedereindolung umfasst. Ist keine solche Variante realisierbar, ist eine Begründung beizubringen und eine Zusicherung erforderlich, dass eine spätere Ausdolung erfolgt. Der Zeitpunkt der Ausdolung mit klarer Darlegung der Ausgestaltung ist darzulegen.

Falls eine vollständige Offenlegung nicht möglich ist, ist für den Ersatz der bestehenden Eindolung des Haberstalgrabens eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV zu beantragen (vgl. Kap. 2.3).

Dorfbach

Für die Anbindung an die bestehenden Arealerschliessungen (Zweidlenstrasse, vgl. Fig. 4‑7) müssen mehrere Arealzufahrten über den Dorfbach gelegt werden. Die genaue Anzahl und Lage der Arealzufahrten wird für das Baugesuch aufgrund der Sicherheitsanforderungen festgelegt. Für die Ausgestaltung wird ein Variantenstudium durchgeführt. Durch den Bau der Arealzufahrten werden der Gewässerraum des Dorfbachs und dessen Ufervegetation langfristig beansprucht. Dafür bedarf es im Baubewilligungsverfahren einer Ausnahmebewilligung (vgl. Kap. 2.3). Für die betroffene Ufervegetation (vgl. Fig. 5‑17) besteht eine Ersatzpflicht nach NHG (vgl. Kap. 5.16.5.1).

Ob für den Dorfbach ein definitiver, eigentümerverbindlicher Gewässerraum festgelegt wird, ist im weiteren Verfahren durch den Kanton Zürich zu bestimmen und entsprechend umzusetzen. Der Gewässerraum (nach Übergangsbestimmungen GSchV liegt grösstenteils innerhalb des rund 50 m breiten Streifens des östlichen Eingliederungssaums, wobei die bestehende Zweidlenstrasse im orographisch rechtsseitigen Uferstreifen des Dorfbachs liegt. Der Eingliederungssaum kann in diesem Bereich für allfällige Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen sowie für die Umsetzung von Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen genutzt werden. Der Eingliederungssaum bleibt plangemäss, abgesehen von den notwendigen Arealzufahrten, frei von permanenten Bauten und Anlagen. Falls temporäre Baustelleninstallationen (Baupisten und -plätze, Materialzwischenlager) oder projektbedingt wider Erwarten permanente Bauten oder Anlagen innerhalb des Gewässerraums erstellt werden müssen, werden für das Baugesuch entsprechende Ausnahmebewilligungen beantragt und ein Nachweis über die unmittelbare Standortgebundenheit erbracht.

Beide Gewässer

Konkrete Umlegungs- resp. Renaturierungsprojekte für die beiden Oberflächengewässer sind im Rahmen des Baugesuchs vorgesehen, weshalb Variantenstudien zur Ausgestaltung und eine Beurteilung der Gewässersituation im Rahmen von UVB 2. Stufe vorgenommen werden. Dabei werden auch die definitiven Eingriffe in die Gewässer bezeichnet, allfällige Kompensationen aufgezeigt und die Auswirkungen beurteilt.

Für die Gewässer Dorfbach und Haberstalgraben sind die Gewässerräume nach Übergangsbestimmungen zu bezeichnen und im Baugesuch in den relevanten Plänen zu dokumentieren.

Für allfällige Baustelleninstallationen und/oder Bauten und Anlagen innerhalb der Gewässerräume wird eine Ausnahmebewilligung beantragt sowie ein Nachweis über die Standortgebundenheit erbracht.