Die OFA wird mit mehreren Arealzufahrten (Brückenbauten) ab der bestehenden Zweidlenstrasse erschlossen (vgl. Kap. 4.1.1). Sie gewährleisten einerseits, dass für die Sicherheit redundante Arealzufahrten verfügbar sind, andererseits erlauben sie eine Trennung des Bau- und Betriebsverkehrs und somit einen sicheren und effizienten Verkehrsbetrieb.
Die Arealerschliessung (vgl. Fig. 4‑7) erfolgt über die Zweidlenstrasse, welche über die Querstrasse an das übergeordnete Strassennetz (Kiesstrasse / K 348) angebunden ist. Die Querstrasse wird gemäss kantonalem Gestaltungsplan «Verbesserung der Endgestaltung Rütifeld» (suisseplan Ingenieure AG 2018) künftig rund 320 m gegen Norden verlegt (Drittprojekt) und liegt damit weiter vom Windlacher Siedlungsgebiet entfernt als heute. Fig. 4‑7 zeigt bereits die gemäss Gestaltungsplan vorgesehene Querstrasse nach der Verschiebung nach Norden.
Für die Erschliessung der OFA ist nach heutigem Stand kein Ausbau des übergeordneten Strassennetzes notwendig. Die Quer- und die Zweidlenstrasse (vgl. Fig. 4‑7) müssen jedoch zu einer leistungsfähigen Ausnahmetransportroute Typ 1 (gemäss AFM Kanton ZH 2015) ausgebaut werden, sodass die OFA für Schwerlasttransporte auf der Strasse erreichbar ist. Dafür sind beide Strassen breit und tragfähig genug auszubauen, wozu gegebenenfalls Land entlang der Strassen zu verwenden ist. Die Planung hierzu erfolgt im Baugesuch, die entsprechenden Umweltauswirkungen werden im UVB 2. Stufe beschrieben und beurteilt.
Heute besteht im Bereich der OFA keine Anbindung an das Netz des öffentlichen Verkehrs (ÖV). Stand heute werden auf der OFA dauerhaft nicht mehr als 300 Arbeitsplätze geschaffen (Nagra 2024a), weshalb gemäss § 4 Angebotsverordnung des Kantons Zürich eine künftige Anbindung der OFA mit dem ÖV nicht in Betracht gezogen wird. Für das Baugesuch wird die Anbindung erneut geprüft.
Fig. 4‑7:Verkehrstechnische Arealerschliessung des Projektperimeters (gemäss Nagra 2024h)