Die Themenfelder bzgl. radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung werden gemäss Schweizer Gesetzgebung nicht im Umweltschutzgesetz (Art. 3 Abs. 2 USG), sondern im Kernenergiegesetz (KEG 2003) und im Strahlenschutzgesetz (StSG 1991) geregelt. Entsprechend finden sich in diesem UVB keine Aussagen dazu. Sie werden im Sicherheitsbericht (Kap. 3.1Nagra 2025d) abgehandelt.