Der Schutzbereich umfasst gemäss Art. 70 Abs. 1 KEV alle Teile des gTL, die Gesteinsbereiche, die den hydraulischen Einschluss des gTL bewirken, die Gesteinsbereiche, die einen wesentlichen Beitrag zur Rückhaltung der Radionuklide liefern, sowie die Zugänge. Deshalb werden zwei Teilräume, der «Teilraum Tiefenlager» und der «Teilraum Zugänge», betrachtet, wobei der vorläufige Schutzbereich den umhüllenden Rahmen um die beiden Teilräume bildet.
Teilraum Tiefenlager
Der Schutzbereich ist auf der Grundlage des Sicherheitsnachweises für die Nachverschlussphase festzulegen (Art. 70 Abs. 1 KEV). Diese Anforderung bezieht sich auf den «Teilraum Tiefenlager», der dem Schutz des EG und der potenziellen Lagerzone dient.
Vertikal entspricht der «Teilraum Tiefenlager» der vertikalen Ausdehnung des EG (Fig. 5‑1). Der Sicherheitszuschlag für Eingriffe in den Untergrund, die sich oberhalb des «Teilraum Tiefenlager» befinden, ist in Kap. 5.1.2 beschrieben.
Lateral umfasst der «Teilraum Tiefenlager» die potenzielle Lagerzone und zusätzliche Bereiche, die als Sicherheitszuschläge die potenzielle Lagerzone umgeben, um sie vor den Auswirkungen von Eingriffen in den Untergrund zu schützen. Im Norden und Süden entsprechen diese Bereiche dem 200 m breiten Abstand der potenziellen Lagerzone zu den Zonen regionaler tektonischer Elemente aus Nagra (2024f). In Kap. 4.6.3 des vorliegenden Berichts und Kap. 4.2 in Nagra (2024ad) ist gezeigt, dass bei entsprechenden lateralen Transportdistanzen im Opalinuston die Freisetzung von Radionukliden über Störungen, die 200 m entfernt sind, selbst bei unrealistisch hohen Transportbedingungen vernachlässigbar ist. Zusätzlich wurde bei der Abgrenzung der Zonen regionaler tektonischer Elemente ein Saum von 50 m um die kartierten Störungen in der 3D-Seismik gelegt, der die Ungewissheiten bei der Lage der kartierten Störungen abdeckt. Da es im Westen42 und Osten43 im Gegensatz zum Norden und Süden keine Zonen regionaler tektonischer Elemente als Begrenzung gibt, wird für die östlichen und westlichen Ränder des «Teilraums Tiefenlager» ein 50 m breiter Bereich als Sicherheitszuschlag um die potenzielle Lagerzone gelegt. Dieser 50 m Abstand ist ausreichend, um die Langzeitsicherheit des gTL zu gewährleisten. Er wurde bereits für die Sondiergesuche der Tiefbohrungen verwendet sowie in Kap. 4.3 von Nagra (2024ad) auch für andere Bohrlocheigenschaften bzw. -nutzungen bestätigt.
Fig. 5‑1:«Teilraum Tiefenlager» (dunkelgrün umrahmter Bereich) im schematischen Querschnitt
Der Vorschlag für den «Teilraum Tiefenlager» umfasst die nach Art. 70 Abs. 1 KEV geforderten Gesteinsbereiche, die den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten (vgl. Kap. 4). Mit den Abstandsbereichen, die die potenzielle Lagerzone umgeben, wird der langfristige Erhalt der Sicherheitsfunktionen der geologischen Barrieren sichergestellt.
Im «Teilraum Tiefenlager» bestehen gegenwärtig keine Nutzungen oder Eingriffe im Untergrund. Zu den bestehenden Tiefbohrungen der Nagra werden, wie oben beschrieben, mindestens 50 m Abstand gehalten.
Fig. 5‑2:«Teilraum Zugänge» (blau schraffierter Bereich) im schematischen Querschnitt
Teilraum Zugänge
Der «Teilraum Zugänge» (Fig. 5‑2) dient dem Schutz des Gesteinskörpers, in dem die Zugangsbauwerke erstellt werden. Wo er nicht mit dem «Teilraums Tiefenlager» überlappt, ist der «Teilraums Zugänge» für die Langzeitsicherheit und damit für den Einschluss und die Rückhaltung der Radionuklide nicht relevant.
Lateral geht dieser Teilraum vom Planungsperimeter des Haupterschliessungsbereichs im Untergrund aus (Nagra 2019). Der Haupterschliessungsbereich ist ein abdeckender Planungsperimeter mit einem Radius von 500 m für untertägige Bauwerke und Verbindungen, an welche die Zugangsbauwerke nach untertag und die Lagerfeldzugänge anschliessen. Zur optimalen Erschliessung wird für die laterale Ausdehnung des «Teilraums Zugänge» ein vergrösserter Bereich mit einem Radius von 1'500 m verwendet. Dadurch bestehen Platzreserven, um verschiedene Varianten und Arten von Zugangsbauwerken (Schächte oder falls notwendig mit Rampe) im Rahmen der weiteren Bewilligungsschritte nach KEG realisieren zu können.
In vertikaler Richtung erstreckt sich der «Teilraum Zugänge» von der Basis des Opalinustons bis in eine Tiefe von 50 m unter der Geländeoberfläche. Im Bereich des Projektperimeters ist der «Teilraum Zugänge» weiter ausgedehnt und reicht direkt bis an die Geländeoberfläche. Damit ist der Schutz der Gesteinsbereiche für die zukünftigen Zugangsbauwerke gewährleistet, da die Zugangsbauwerke im Anlagenperimeter zu liegen kommen.
Der Grossteil des «Teilraums Zugänge» befindet sich ausserhalb der Bauzone oder in einem Bereich, in dem gemäss des Wärmenutzungsatlas des Kantons Zürich (AWEL Kanton ZH 2015) keine Erdwärmesonden zulässig sind. Die aktuell vorhandenen Erdwärmesonden beschränken sich auf die Ortschaften Zweidlen, Raat und Windlach. Sie stellen keine Beeinträchtigung der Langzeitsicherheit des gTL dar. Obwohl sie im «Teilraum Zugänge» liegen, dringt keine vorhandene Erdwärmesonde in den «Teilraum Tiefenlager» ein. Weitere bestehende Nutzungen oder Eingriffe im Untergrund des «Teilraums Zugänge», die für die Erstellung der Zugangsbauwerke relevant wären, liegen nicht vor.
Fig. 5‑3:Kartendarstellung des vorläufigen Schutzbereichs mit den beiden Teilräumen und Abstandsbereichen
Grösse des vorläufigen Schutzbereichs
Gemäss den Vorgaben aus ENSI (2018a) sind Platzreserven, die über den mindestens erforderlichen Platzbedarf hinausgehen, für die Optimierung der Lagerteilplatzierungen ein Vorteil. Deshalb wird unabhängig von der effektiven, zukünftigen Ausdehnung des gTL der gesamte Bereich, der in Nagra (2024f) als potenzielle Lagerzone ausgewiesen ist, in den vorläufigen Schutzbereich integriert. Dadurch besteht für die Platzierung der Lagerteile ein möglichst grosser Bereich, der erheblich grösser ist als der für das gTL erforderliche Platzbedarf44. Dies ist auch dann noch gewährleistet, wenn ein grösseres Abfallvolumen eingelagert werden müsste oder das gTL unterschiedlich ausgelegt würde. Fig. 5‑3 zeigt die räumliche Ausdehnung der beiden Teilräume und den daraus resultierenden Vorschlag der Nagra für den vorläufigen Schutzbereich, der den umhüllenden Rahmen um die beiden Teilräume bildet und eine Grösse von ca. 29 km2 aufweist.
Die Westgrenze der potenziellen Lagerzone entspricht dem westlichen Rand des 3D-Seismikperimeters im Standortgebiet NL (Nagra 2016). ↩
Die Ostgrenze der potenziellen Lagerzone entspricht der in Etappe 1 SGT geologisch begründeten Grenze des Standortgebiets NL (Nagra 2008c). ↩