Durch den von KEG, KEV sowie den behördlichen Vorgaben gesetzten Rahmen für die Überwachung des gTL lassen sich Grundsätze für die Entwicklung des integralen Überwachungskonzepts ableiten. Im Folgenden werden die Grundsätze für die Überwachung des gTL vorgestellt, die dem integralen Überwachungskonzept zugrunde liegen (Fig. 4‑1). Die Umsetzung im vorliegenden Überwachungskonzept ist im Folgenden knapp beschrieben und es wird jeweils ein Verweis auf den entsprechenden Abschnitt im vorliegenden Konzept gegeben, in dem näher auf den entsprechenden Grundsatz und seiner Umsetzung eingegangen wird.
Fig. 4‑1:Übersicht der Grundsätze für die Überwachung des geologischen Tiefenlagers
Langzeitsicherheit nicht negativ beeinflussen – Der Schutz von Mensch und Umwelt ist das oberste Schutzziel bei der Implementierung des geologischen Tiefenlagers.
Überwachungsmassnahmen oder auch Vorkehrungen zur Erleichterung von Überwachung dürfen die passiven Barrieren nicht negativ in Bezug auf die Langzeitsicherheit beeinflussen (Art. 11 KEV). Ein möglicher Einfluss von Überwachungsmassnahmen auf die Langzeitsicherheit wird in Kapitel 5.10 aufgezeigt.
Objektive Prozesse berücksichtigen – Die Überwachung erfolgt zur Erreichung konkreter Ziele. Diese erlauben es Art und Umfang der Überwachung abzuleiten. Eine Massnahme zur Überwachung soll nur dann durchgeführt werden, wenn es eine klare Indikation gibt, dass diese von Nutzen ist.
Die Auswahl von Massnahmen zur Überwachung erfolgt entsprechend objektiven Prozessen (z.B. Auswahl der Parameter für das Pilotlager, Kapitel 6.4.2).
Umfassend überwachen – Das integrale Überwachungsprogramm (resp. das integrale Überwachungskonzept) hat mindestens die Überwachung des geologischen Umfelds, die radiologische Umweltüberwachung, die radiologische Überwachung während der Betriebsphase, die Überwachung im Pilotlager sowie die messtechnische Überwachung während Bau und Betrieb zu umfassen (Kap. 6.1 Bst. b ENSI-G03 ).
Das integrale Überwachungskonzept besteht aus vier einzelnen Überwachungskonzepten, welche zusammen diese Themen der Überwachung abdecken (Kapitel 5.1.1). Eine Abgrenzung gegenüber weiteren Überwachungsthemen erfolgt in Kapitel 5.2.
Sicherheitsnachweis bestätigen – Es werden Beobachtungen zur Bestätigung des Sicherheitsnachweises in Hinblick auf den Verschluss erhoben. Während der Beobachtungsphase wird das Verhalten des Mehrfachbarrierensystem überwacht.
Die Auswahl der zu überwachenden Prozesse bzw. Zustandsgrössen (in Bezug zur Langzeitsicherheit) orientiert sich am Sicherheitsnachweis und den dabei gemachten Annahmen bzw. gestellten Anforderungen an das Mehrfachbarrierensystem (Kapitel 5.8).
Projektänderungen abbilden – Die Realisierung des Vorhabens dauert viele Jahrzehnte, in deren Zuge für die Überwachung verschiedene Veränderungen zu erwarten sind. Dabei kann es beispielsweise zu Änderungen bei der Lagerauslegung kommen. Die Möglichkeit, die Überwachung an veränderte Umstände anzupassen, muss daher erhalten bleiben.
Die weitere Konkretisierung und Präzisierung des integralen Überwachungsprogramms erfolgt stufenweise entsprechend den Erfordernissen der Realisierung. Bei Änderungen am integralen Überwachungsprogramm ist eine Kontinuität bzw. Vergleichbarkeit bereits gewonnener Daten, soweit dies sinnvoll ist, zu gewährleisten (Kapitel 5.3).
Standortcharakterisierung berücksichtigen – Die während der Standortcharakterisierung gewonnenen Resultate und Daten werden im integralen Überwachungskonzept berücksichtigt.
Alle bisherigen und zukünftigen Daten, die zur Charakterisierung des Standorts beitragen, werden zusammengeführt. Während der Standortwahl durchgeführte Nullmessungen werden, soweit sie für das Projekt weiterhin relevant sind, im Rahmen der Überwachungsprogramme angepasst fortgeführt (Kapitel 5.9).
Auf Lagerkonzept abstimmen – Bei der Planung und Umsetzung der jeweiligen Überwachungsprogramme muss das Lagerkonzept berücksichtigt werden.
Die Wahl der Parameter für die Überwachung erfolgt entsprechend der Bedürfnisse des Sicherheitsnachweises für die Nachverschlussphase und wird an die jeweils verschiedenen Lagerkonzepte für SMA und HAA ausgerichtet (Kapitel 6.4).
Qualitätssicherung gewährleisten – Die Ausführung des integralen Überwachungsprogramms hat entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäss Kap. 6.2 ENSI-G07 (ENSI 2023b) zu erfolgen.
Die Implementierung des integralen Überwachungsprogramms wird durch ein Qualitätsmanagementsystem gesteuert (Kapitel 5.4.1).
Internationale Erfahrung berücksichtigen – Die Umsetzung der Überwachungsprogramme orientiert sich an internationaler Erfahrung bzw. wissenschaftlichen Konsens bezüglich der Überwachung geologischer Tiefenlager.
Bei der Planung und Umsetzung orientiert sich die Nagra an den Resultaten internationaler Forschungsprojekte. Darüber hinaus beteiligt sich die Nagra an internationalen Forschungsprojekten zum Thema der Überwachung geologischer Tiefenlager (Kapitel 5.4.3).
Datennutzbarkeit gewährleisten – Die gewonnenen Daten und gewisse Rückstellproben müssen während aller Realisierungsphasen und ggf. darüber hinaus nutzbar und darauf basierende Entscheidungen müssen durch spätere Generationen nachvollziehbar sein.
Die Datenhaltung, sowie die Archivierung von Rückstellproben wird gemäss eines Datenmanagementplans und dem etablierten Stand der Technik sichergestellt (Kapitel 5.4.2).
Stand der Technik anwenden – Die Überwachung erfolgt gemäss dem etablierten Stand der Technik (Art. 36 KEV).
Bei periodischen Überprüfungen des integralen Überwachungsprogramms wird geprüft, ob es technologische Fortschritte gibt, die bei der Überwachung zu berücksichtigen sind (Kapitel 5.3).