Projektänderungen abbilden – Die Realisierung des Vorhabens dauert viele Jahrzehnte, in deren Zuge für die Überwachung verschiedene Veränderungen zu erwarten sind. Dabei kann es beispielsweise zu Änderungen bei der Lagerauslegung kommen. Die Möglichkeit, die Überwachung an veränderte Umstände anzupassen, muss daher erhalten bleiben.

  • Die weitere Konkretisierung und Präzisierung des integralen Überwachungsprogramms er­folgt stufenweise entsprechend den Erfordernissen der Realisierung. Bei Änderungen am integralen Überwachungsprogramm ist eine Kontinuität bzw. Vergleichbarkeit bereits ge­wonnener Daten, soweit dies sinnvoll ist, zu gewährleisten (Kapitel 5.3).

Standortcharakterisierung berücksichtigen – Die während der Standortcharakterisierung gewonnenen Resultate und Daten werden im integralen Überwachungskonzept berück­sich­tigt.

  • Alle bisherigen und zukünftigen Daten, die zur Charakterisierung des Standorts beitragen, werden zusammengeführt. Während der Standortwahl durchgeführte Nullmessungen werden, soweit sie für das Projekt weiterhin relevant sind, im Rahmen der Überwachungsprogramme angepasst fortgeführt (Kapitel 5.9).

Auf Lagerkonzept abstimmen – Bei der Planung und Umsetzung der jeweiligen Über­wachungs­programme muss das Lagerkonzept berücksichtigt werden.

  • Die Wahl der Parameter für die Überwachung erfolgt entsprechend der Bedürfnisse des Sicherheitsnachweises für die Nachverschlussphase und wird an die jeweils verschiedenen Lagerkonzepte für SMA und HAA ausgerichtet (Kapitel 6.4).