Langzeitsicherheit nicht negativ beeinflussen – Der Schutz von Mensch und Umwelt ist das oberste Schutzziel bei der Implementierung des geologischen Tiefenlagers.

  • Überwachungsmassnahmen oder auch Vorkehrungen zur Erleichterung von Überwachung dürfen die passiven Barrieren nicht negativ in Bezug auf die Langzeit­sicherheit beeinflussen (Art. 11 KEV). Ein möglicher Einfluss von Überwachungsmassnahmen auf die Langzeit­sicherheit wird in Kapitel 5.10 aufgezeigt.

Objektive Prozesse berücksichtigen – Die Überwachung erfolgt zur Erreichung konkreter Ziele. Diese erlauben es Art und Umfang der Überwachung abzuleiten. Eine Massnahme zur Über­wachung soll nur dann durchgeführt werden, wenn es eine klare Indikation gibt, dass diese von Nutzen ist.

  • Die Auswahl von Massnahmen zur Überwachung erfolgt entsprechend objektiven Prozessen (z.B. Auswahl der Parameter für das Pilotlager, Kapitel 6.4.2).

Umfassend überwachen – Das integrale Überwachungsprogramm (resp. das integrale Über­wachungskonzept) hat mindestens die Überwachung des geologischen Umfelds, die radio­logische Umweltüberwachung, die radiologische Überwachung während der Betriebs­phase, die Überwachung im Pilotlager sowie die messtechnische Überwachung während Bau und Betrieb zu umfassen (Kap. 6.1 Bst. b ENSI-G03 ).

  • Das integrale Überwachungskonzept besteht aus vier einzelnen Überwachungskonzepten, welche zusammen diese Themen der Überwachung abdecken (Kapitel 5.1.1). Eine Ab­grenz­ung gegenüber weiteren Überwachungsthemen erfolgt in Kapitel 5.2.

Sicherheitsnachweis bestätigen – Es werden Beobachtungen zur Bestätigung des Sicherheits­nachweises in Hinblick auf den Verschluss erhoben. Während der Beobachtungsphase wird das Verhalten des Mehrfachbarrierensystem überwacht.

  • Die Auswahl der zu überwachenden Prozesse bzw. Zustandsgrössen (in Bezug zur Langzeit­sicherheit) orientiert sich am Sicherheitsnachweis und den dabei gemachten Annahmen bzw. gestellten Anforderungen an das Mehrfachbarrierensystem (Kapitel 5.8).