Langzeitsicherheit nicht negativ beeinflussen – Der Schutz von Mensch und Umwelt ist das oberste Schutzziel bei der Implementierung des geologischen Tiefenlagers.
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Überwachungsmassnahmen oder auch Vorkehrungen zur Erleichterung von Überwachung dürfen die passiven Barrieren nicht negativ in Bezug auf die Langzeitsicherheit beeinflussen (Art. 11 KEV). Ein möglicher Einfluss von Überwachungsmassnahmen auf die Langzeitsicherheit wird in Kapitel 5.10 aufgezeigt.
Objektive Prozesse berücksichtigen – Die Überwachung erfolgt zur Erreichung konkreter Ziele. Diese erlauben es Art und Umfang der Überwachung abzuleiten. Eine Massnahme zur Überwachung soll nur dann durchgeführt werden, wenn es eine klare Indikation gibt, dass diese von Nutzen ist.
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Die Auswahl von Massnahmen zur Überwachung erfolgt entsprechend objektiven Prozessen (z.B. Auswahl der Parameter für das Pilotlager, Kapitel 6.4.2).
Umfassend überwachen – Das integrale Überwachungsprogramm (resp. das integrale Überwachungskonzept) hat mindestens die Überwachung des geologischen Umfelds, die radiologische Umweltüberwachung, die radiologische Überwachung während der Betriebsphase, die Überwachung im Pilotlager sowie die messtechnische Überwachung während Bau und Betrieb zu umfassen (Kap. 6.1 Bst. b ENSI-G03 ).
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Das integrale Überwachungskonzept besteht aus vier einzelnen Überwachungskonzepten, welche zusammen diese Themen der Überwachung abdecken (Kapitel 5.1.1). Eine Abgrenzung gegenüber weiteren Überwachungsthemen erfolgt in Kapitel 5.2.
Sicherheitsnachweis bestätigen – Es werden Beobachtungen zur Bestätigung des Sicherheitsnachweises in Hinblick auf den Verschluss erhoben. Während der Beobachtungsphase wird das Verhalten des Mehrfachbarrierensystem überwacht.
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Die Auswahl der zu überwachenden Prozesse bzw. Zustandsgrössen (in Bezug zur Langzeitsicherheit) orientiert sich am Sicherheitsnachweis und den dabei gemachten Annahmen bzw. gestellten Anforderungen an das Mehrfachbarrierensystem (Kapitel 5.8).