Qualitätssicherung gewährleisten – Die Ausführung des integralen Überwachungsprogramms hat entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäss Kap. 6.2 ENSI-G07 (ENSI 2023b) zu erfolgen.

  • Die Implementierung des integralen Überwachungsprogramms wird durch ein Qualitäts­management­system gesteuert (Kapitel 5.4.1).

Internationale Erfahrung berücksichtigen – Die Umsetzung der Überwachungsprogramme orientiert sich an internationaler Erfahrung bzw. wissenschaftlichen Konsens bezüglich der Überwachung geologischer Tiefenlager.

  • Bei der Planung und Umsetzung orientiert sich die Nagra an den Resultaten internationaler Forschungsprojekte. Darüber hinaus beteiligt sich die Nagra an internationalen Forschungs­projekten zum Thema der Überwachung geologischer Tiefenlager (Kapitel 5.4.3).

Datennutzbarkeit gewährleisten – Die gewonnenen Daten und gewisse Rückstellproben müssen während aller Realisierungsphasen und ggf. darüber hinaus nutzbar und darauf ba­sierende Entscheidungen müssen durch spätere Generationen nachvollziehbar sein.

  • Die Datenhaltung, sowie die Archivierung von Rückstellproben wird gemäss eines Daten­managementplans und dem etablierten Stand der Technik sichergestellt (Kapitel 5.4.2).

Stand der Technik anwenden – Die Überwachung erfolgt gemäss dem etablierten Stand der Technik (Art. 36 KEV).

  • Bei periodischen Überprüfungen des integralen Überwachungsprogramms wird geprüft, ob es technologische Fortschritte gibt, die bei der Überwachung zu berücksichtigen sind (Kapitel 5.3).