Qualitätssicherung gewährleisten – Die Ausführung des integralen Überwachungsprogramms hat entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäss Kap. 6.2 ENSI-G07 (ENSI 2023b) zu erfolgen.
-
Die Implementierung des integralen Überwachungsprogramms wird durch ein Qualitätsmanagementsystem gesteuert (Kapitel 5.4.1).
Internationale Erfahrung berücksichtigen – Die Umsetzung der Überwachungsprogramme orientiert sich an internationaler Erfahrung bzw. wissenschaftlichen Konsens bezüglich der Überwachung geologischer Tiefenlager.
-
Bei der Planung und Umsetzung orientiert sich die Nagra an den Resultaten internationaler Forschungsprojekte. Darüber hinaus beteiligt sich die Nagra an internationalen Forschungsprojekten zum Thema der Überwachung geologischer Tiefenlager (Kapitel 5.4.3).
Datennutzbarkeit gewährleisten – Die gewonnenen Daten und gewisse Rückstellproben müssen während aller Realisierungsphasen und ggf. darüber hinaus nutzbar und darauf basierende Entscheidungen müssen durch spätere Generationen nachvollziehbar sein.
-
Die Datenhaltung, sowie die Archivierung von Rückstellproben wird gemäss eines Datenmanagementplans und dem etablierten Stand der Technik sichergestellt (Kapitel 5.4.2).
Stand der Technik anwenden – Die Überwachung erfolgt gemäss dem etablierten Stand der Technik (Art. 36 KEV).
-
Bei periodischen Überprüfungen des integralen Überwachungsprogramms wird geprüft, ob es technologische Fortschritte gibt, die bei der Überwachung zu berücksichtigen sind (Kapitel 5.3).