In 2019 wurden für die Vorschläge zur Konkretisierung der Oberflächeninfrastruktur Flächen abgeschätzt (Nagra 2019b)). Damals wurde ein Flächenbedarf von 10 ha für die Oberflächen-anlagen plus ca. 7 ha Installationsflächen, die im Nahbereich liegen müssen, ermittelt (Vorschlag 4 in Nagra 2019). Im heute vorgeschlagenen Projektperimeter sind diese Installationsflächen in der ausgewiesenen Fläche des Projektperimeters enthalten, d.h. der Flächenbedarf ist insgesamt bereits reduziert worden.
Der Anlagenperimeter der vorläufigen Planungsstudie (Kap. 4 in Nagra 2022) entspricht beinahe dem heutigen Anlagenperimeter. Im Rahmen der regionalen Partizipation wurde die vorläufige Planungsstudie beurteilt und der Anlageperimeter wurde daraufhin mit einem Eingliederungssaum ergänzt (vgl. Kap.4.2).