Wesentliche bei der Gestaltung der Oberflächenanlage zu berücksichtigende Anforderungen dienen der Sicherheit von Mensch und Umwelt, der Sicherung und der Vereinbarkeit mit Raumplanung und Umwelt. Letztere verpflichten zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und zur landschaftlichen Eingliederung. Die Sicherheit und Sicherung stehen bei der Kernanlage an erster Stelle und werden einerseits durch Dimensionierung der Bauteile und Komponenten und andererseits durch räumliche Gliederung und Trennung der Bauten und Anlagen sowie der für die einzelnen Tätigkeiten notwendigen Funktionen umgesetzt.

Die Oberflächenanlage besteht entsprechend aus den fünf Funktionsbereichen «Bau & Betrieb», «Einlagerung», «Service & Logistik», «Temporäre Installationen», «Zugang & Erschliessung». Diese Funktionsbereiche bestehen aus zusammenhängenden Flächen, auf denen Bauten und Anlagen stehen, die der sich aus der Bezeichnung ergebenden Funktion dienen (vgl. Tab. C-1 und Fig. C-2).