Ausgangslage

Die Wiesen und Wälder zwischen Windlach und dem nordwestlich davon gelegenen Ämperg sind Naherholungsgebiete der ansässigen Bevölkerung. Das Gebiet ist entsprechend dicht durchwegt, unter anderem mit signalisierten Wanderwegen. Im Süden des Projektperimeters befindet sich die zivile Schiessanlage des Schiessvereins Windlach (Fig. 6‑3). Die bewilligte Stand-Schiessanlage besteht aus einem Schützenhaus, das an der Zweidlenstrasse angeordnet ist, sowie einem Kugel­fang, der sich westlich am Fuss der Schnäggenhalden befindet.

Voraussichtliche Auswirkungen

Der Projektperimeter tangiert keine signalisierten Wanderwege (vgl. Fig. 6‑2), überlagert aber diverse Flurwege im und um den Haberstal sowie im Dorfbachtal. Während der Bauarbeiten muss mit Unterbrechungen oder Einschränkungen des Flurwegnetzes gerechnet werden. Die betroffe­nen Flurwege innerhalb des Projektperimeters werden durch neue Wegführungen entlang des Projektperimeters, ggf. auch im Eingliederungssaum, ersetzt. Die neuen Wege dienen in erster Linie der Arealsicherung und dem Unterhalt des Eingliederungssaums sowie der Bewirtschaftung der umliegenden Wiesen-, Acker- und Waldflächen. Sie sollen jedoch auch für die Bevölkerung begehbar sein, als Zugang zum Naherholungsgebiet Ämperg und als Verbindung zwischen Windlach und Zweidlen.

Wanderwegnetz im Umfeld des Projektperimeters (GIS-ZH 2024)

Fig. 6‑2:Wanderwegnetz im Umfeld des Projektperimeters (GIS-ZH 2024)

 

Der Eingliederungssaum liegt randlich im Schiessperimeter (Gefahrenzone 2 gemäss Schweizer Armee 2021) (vgl. Fig. 6‑3). Innerhalb der Gefahrenzone 2 dürfen keinerlei Bauten errichtet werden. Kulturen jeglicher Art sind zulässig, sofern Bäume und Sträucher auf eine Entfernung von mindestens 5 m zum Schussfeld (Gefahrenzone 1 und somit ausserhalb des Projekt­peri­meters) zurückgeschnitten werden. Die mögliche Gestaltung des südlichen Eingliederungs­saums (nach heutigem Stand der Planung begrünter Erdwall, vgl. Kap. 3.2.2) steht nicht im Widerspruch zu den Einschränkungen in der Gefahrenzone 2. Der Anlagenperimeter liegt ausserhalb der Gefahrenzonen 1 und 2. Die Schiessanlage kann entsprechend uneingeschränkt weiterbetrieben werden.

Übersicht Überlagerung Projektperimeter mit den Gefahrenzonen der zivilen Schiessanlage Windlach (Schweizer Armee 2021)

Fig. 6‑3:Übersicht Überlagerung Projektperimeter mit den Gefahrenzonen der zivilen Schiessanlage Windlach (Schweizer Armee 2021)

 

Zusammenfassende Beurteilung

Die räumlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben zur Schiessanlage Windlach (Gefahren­zonen) wurden bei der Anordnung des Projekt- und Anlagenperimeters berücksichtigt, sodass sich keine Beeinträchtigung der zivilen Schiessanlage ergibt. Abgesehen davon, dass der Anlagenperimeter durch die Arealsicherung lokal nicht mehr begehbar sein wird, hat das randlich gelegene Vorhaben keine Auswirkungen auf die Nutzung des Ämperg als Naherholungsgebiet und die Durchwegung.

Handlungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen

Für die nachgelagerten Planungsschritte wird folgender Handlungsbedarf festgehalten:

Handlungsbedarf

  • Beizug des Eidg. Schiessanlagenexperten bei der weiteren Planung des Eingliederungssaums.

  • Konkretisierung der Linienführung und Ausgestaltung der Flurwege um den Projektperimeter.