Der Projektperimeter liegt innerhalb des Gebietes mit Hindernisbegrenzung, das für den Landes­flughafen in Zürich festgelegt ist (Objektblatt ZH-1 Zürich, Landesflughafen; BAZL 2021). Das Objektblatt legt fest, dass die Hindernisbegrenzungsflächen für die Verlängerung der Piste 32 von Hindernissen freizuhalten sind. In Bezug auf den Projektperimeter bedeutet dies, dass Hindernisse (z.B. Gebäude oder Gebäudeteile) innerhalb der Hindernisbegrenzungsflächen die in Fig. 5‑1 dargestellten Höhenkoten zwischen 595 m ü. M. und 610 m ü. M. nicht durch­stossen dürfen.

Ausschnitt der Karte Nr. 3a aus dem SIL-Objektblatt «ZH-1» des Landesflughafens in Zürich mit den Hindernisbegrenzungsflächen für die Verlängerung der Piste 32 (BAZL 2021)

Fig. 5‑1:Ausschnitt der Karte Nr. 3a aus dem SIL-Objektblatt «ZH-1» des Landesflughafens in Zürich mit den Hindernisbegrenzungsflächen für die Verlängerung der Piste 32 (BAZL 2021)

Ist-Zustand

Der Anlageperimeter liegt im Talboden (Terrain zwischen ca. 390 m ü. M und 427 m ü. M).

Auswirkungen

Die maximale Höhe der wichtigsten Bauten im Anlagenperimeter beträgt 45 m (vgl. Kap. 3.3.1), woraus sich am höchsten Punkt des Anlagenperimeters eine maximale Gebäudehöhenkote von 472 m ü. M. ergibt. Dies liegt 123 m unter der einzuhaltenden Höhenkote von 595 m ü. M.

Beurteilung, Abstimmungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen

Die Begrenzungshöhe gemäss SIL wird deutlich eingehalten. In den nächsten Planungsschritten ist kein weiterer Abstimmungsbedarf mit dem SIL angezeigt.