Das gTL hat Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Raumwirksame Tätigkeiten sind von Gesetzes wegen aufeinander abzustimmen und mit anderen Planungsträgern, die in der Sache oder im jeweiligen Gebiet zuständig sind, zu koordinieren. Die geltenden Pläne und Vorschriften von Bund, Kanton, Region und Gemeinde sind zu berücksichtigen. Ziel ist es, eine Abstimmung der raumwirksamen Aufgaben über alle Stufen hinweg zu erreichen. In den nachfolgenden Unterkapiteln wird die Vereinbarkeit mit bestehenden Planungen, insbesondere den Konzepten und Sachplänen des Bundes sowie der kantonalen Richtplanung, beurteilt und dargelegt, inwiefern das Vorhaben mit den raumwirksamen Tätigkeiten der unterschiedlichen Planungsebenen abgestimmt ist und einen Beitrag zur angestrebten räumlichen Entwicklung leisten kann.