Ist-Zustand
Die BZO der Gemeinde Stadel (2011) enthält innerhalb des OFA-Projektperimeters keine Festlegungen (vgl. Fig. 5‑14). Der Projektperimeter liegt in der kantonalen Landwirtschaftszone (kantonale Nutzungszone) und im Wald (vgl. Kap. 6.7).
Fig. 5‑14:Auszug aus dem OEREB-Kataster des Kantons Zürich mit Darstellung der kommunalen Nutzungsplanung (GIS-ZH 2024)
Auswirkungen
Der Projektperimeter weist keine Überlagerung mit den rechtskräftigen kommunalen Nutzungszonen auf. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf diese Zonen.
Abstimmungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen
Mit der Rahmenbewilligung und der späteren Baubewilligung werden sämtliche nach Bundesrecht notwendigen Bewilligungen erteilt (Art. 49 Abs. 2 KEG). Eine kantonale oder kommunale Nutzungszone ist für den Bau und Betrieb des gTL und der OFA keine Voraussetzung und eine weitere Abstimmung des Vorhabens mit dem kommunalen Nutzungsplan freiwillig. Berechtigte Anliegen werden, soweit dies das Vorhaben nicht unverhältnismässig einschränkt, in der weiteren Projektentwicklung berücksichtigt.