Ist-Zustand

Die BZO der Gemeinde Stadel (2011) enthält innerhalb des OFA-Projektperimeters keine Festlegungen (vgl. Fig. 5‑14). Der Projektperimeter liegt in der kantonalen Landwirtschaftszone (kantonale Nutzungszone) und im Wald (vgl. Kap. 6.7).

Auszug aus dem OEREB-Kataster des Kantons Zürich mit Darstellung der kommu¬nalen Nutzungsplanung (GIS-ZH 2024)

Fig. 5‑14:Auszug aus dem OEREB-Kataster des Kantons Zürich mit Darstellung der kommu­nalen Nutzungsplanung (GIS-ZH 2024)

Auswirkungen

Der Projektperimeter weist keine Überlagerung mit den rechtskräftigen kommunalen Nutzungs­zonen auf. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf diese Zonen.

Abstimmungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen

Mit der Rahmenbewilligung und der späteren Baubewilligung werden sämtliche nach Bundes­recht notwendigen Bewilligungen erteilt (Art. 49 Abs. 2 KEG). Eine kantonale oder kommunale Nutzungszone ist für den Bau und Betrieb des gTL und der OFA keine Voraussetzung und eine weitere Abstimmung des Vorhabens mit dem kommunalen Nutzungsplan freiwillig. Berechtigte Anliegen werden, soweit dies das Vorhaben nicht unverhältnismässig einschränkt, in der weiteren Projektentwicklung berücksichtigt.