Das kantonale Inventar der Landschaftsschutzobjekte bezeichnet landschaftlich besonders schöne und charakteristische Zürcher Landschaften von überkommunaler Bedeutung. Durch die Aufnahme in das Inventar wird bezüglich dieser Landschaften eine Schutzvermutung dokumentiert, die aufgenommenen Objekte stehen aber noch nicht unter Schutz. Mit dem Inventar wird das kantonale Interesse bezeichnet, wertvolle Landschaften bestmöglich zu schonen.
Der Projektperimeter überlagert die Kulturerbelandschaft «Ämperg» (Objekt Nr. 6005, vgl. Fig. 5‑9). Allgemeines Schutzziel der Kulturlandschaft «Ämperg» ist der Erhalt der oberirdisch sichtbaren Kulturrelikte sowie der prägenden Elemente des Objekts. Die spezifischen Schutzziele sind der Erhalt anthropogener landschaftsprägender Elemente (z.B. Ackerterrassen, Grenzgräben oder Weiherlandschaften), der Erhalt vom Menschen geschaffenen, kulturgeschichtlichen Elemente sowie der Erhalt von historischen Abbau- und Bergbauspuren im Areal Steinbruch / Zweidlerhöli (ARE Kanton ZH 2019).
Fig. 5‑9:Auszug aus dem Kantonalen Inventar der Landschaftsschutzobjekte (GIS-ZH 2024) mit der Kulturerbelandschaft (KEL) Ämperg
Ist-Zustand
Im Objektblatt zur Kulturerbelandschaft «Ämperg» wird insbesondere auf die grosse Zahl von Nutzungsspuren aus vergangenen Zeiten sowie deren Qualität hingewiesen. Weiter benennt es die gute Erholungseignung durch zahlreiche Wege und mehrere Wanderwege und Aussichtspunkte, die durch zahlreiche oberirdisch erhaltene Kulturrelikte im Gelände (v.a. in der vegetationslosen Zeitperiode) gut sichtbar sind und problemlos erwandert werden können (ARE Kanton ZH 2019). Es bestehen Kenntnisse, wonach ausserhalb des Anlagenperimeters im Gebiet oberhalb des Haberstals unter anderem grabenartige Abgrabungen (vermutlich Klein-Abbau-Spuren) vorhanden sind. Anlässlich der durchgeführten Begehungen wurden im Eingliederungssaum zudem eine Brunnenanlage und in der näheren Umgebung ein Eingangsbereich (ev. eines unterirdischen Sandsteinbergwerks) bemerkt.
Auswirkungen
Der Projektperimeter überlagert das kantonale Landschaftsschutzobjekt mit dem Eingliederungssaum am Rand (Fig. 5‑9). In diesem Bereich ist eine Freihaltung des Waldes vorgesehen (vgl. Kap. 3.2.2). Der Freihaltestreifen hat in der geplanten Ausgestaltung keine Auswirkungen auf allfällig erhaltenswerte Nutzungsspuren.
Beurteilung
Das Vorhaben mit randlicher Überlagerung der Kulturerbelandschaft «Ämperg» schmälert deren besonderen Wert nicht. Das Interesse an der Sicherung des Anlagenperimeters überwiegt die Interessen am Erhalt einzelner Nutzungsspuren in der Kulturerbelandschaft, sofern solche betroffen werden.
Abstimmungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen
Die Auswirkungen der konkreten Gestaltungsmassnahmen im Eingliederungssaum auf allfällige Kulturrelikte, wie die heute vorhandene Brunnenanlage und allfällige weitere Objekt im Eingliederungssaum, müssen in den weiteren Projektphasen beurteilt werden. Die Schutzziele der Kulturerbelandschaft sind zu berücksichtigen, soweit dadurch das Projekt nicht unverhältnismässig einschränkt wird.