Mit dem Ausscheiden von Grundwasserschutzarealen durch die Kantone wird der Schutz des Grundwassers in unverbauten, hydrogeologisch geeigneten Gebieten im Hinblick auf eine künftige Grundwasserbewirtschaftung (Trinkwassernutzung oder Anreicherung) vorsorglich und planerisch sichergestellt. Sie sollen die Wasserversorgung bei wachsender Bevölkerung und fortschreitendem Klimawandel auch in Zukunft sicherstellen. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden, welche die künftige Bewirtschaftung beeinträchtigen können. Dazu gehören unter anderem Materialabbaustellen (BUWAL 2004).
Ist-Zustand
Das nächstgelegene, rechtkräftig ausgeschiedene Grundwasserschutzareal befindet sich im Gebiet «Weiacher Hard» in der Gemeinde Weiach (vgl. Fig. 5‑7).
Auswirkungen
Das Grundwasserschutzareal befindet sich rund 1.3 km nordwestlich des Projektperimeters. Das Vorhaben hat keine räumlichen Auswirkungen auf das Grundwasserschutzareal.
Abstimmungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen
Weder das Grundwasserschutzareal noch die zukünftigen Grundwasserschutzzonen werden mit der vorliegenden Planung tangiert. Es besteht kein weiterer Abstimmungsbedarf.