Im Bereich des Projektperimeters und der nach aktuellem Planungsstand im Zusammenhang mit dem gTL befahrenen Strassen (Glattfelder-, Kies-, Quer- und Zweidlenstrasse) nennt das IVS als Zusatzinformation (nicht inventarisiert) folgende Strecken (vgl. Fig. 5‑4):
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Verkehrsweg von Weiach quer durch die Ebene nach Zweidlen-Station bis nach Glattfelden (Strecke ZH 36): nationale Bedeutung, historischer Verlauf ohne Substanz;
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Verkehrsweg auf der Zweidlenstrasse östlich des Projektperimeters, von Zweidlen in Richtung Windlach (ZH 956): lokale Bedeutung, historischer Verlauf ohne Substanz
Fig. 5‑4:Ausschnitt aus dem IVS (GIS-ZH 2024)
Auswirkungen
Der Projektperimeter betrifft weder Objekte des Bundesinventars noch regional bedeutende Verkehrswege. In Bezug auf die Zusatzinformationen ist einzig der lokal bedeutende Verkehrsweg auf der Zweidlenstrasse (Objekt Nr. ZH 956) vom Vorhaben betroffen, da der Projektperimeter von der Hauptverkehrsstrasse Nr. 7 (Glattfelderstrasse) via Zweidlenstrasse erschlossen wird (vgl. Fig. 3‑6). Neben den nötigen Anschlüssen an die Zweidlenstrasse können lokale Anpassungen am Strassenquerschnitt für die Schwerverkehrstransporte durch die Nagra zum jetzigen Planungsstand nicht ausgeschlossen werden (vgl. Kap. 6.3.1). Der potenziell betroffene Wegabschnitt weist aber keine historische Substanz mehr auf. Das Vorhaben steht entsprechend nicht im Konflikt zum Erhaltungsgrundsatz resp. zur Schonungspflicht von geschichtlichen Stätten und Kulturdenkmälern nach Art.3 NHG.
Beurteilung und weiterer Abstimmungsbedarf
Es werden keine Auswirkungen auf die historischen Verkehrswege erwartet. Die Abstimmung mit dem IVS gilt als erbracht. Für die Projektentwicklung ist kein weiterer Abstimmungsbedarf nötig.