Im Anlagenperimeter werden die Bauten und Anlagen für den Bau und Betrieb des gTL erstellt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von betrieblichen, sicherheits- und sicherungstechnischen Anforderungen. Zudem muss der zweckmässige Bau und Betrieb des gTL gewährleistet sein (vgl. Kap. 3.3). Diese Aspekte geben die Anordnung der Anlagen und den Flächenbedarf vor, der in Anhang C begründet wird. Der Anlagenperimeter grenzt heute im Norden und Westen an Wald, im Süden an landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Osten verläuft er parallel zur Zweidlenstrasse (Gemeindestrasse).