Für die Platzierung der OFA hat der Bundesrat im Ergebnisbericht zu SGT-Etappe 1 ausgehend vom Perimeter des Standortgebietes Nördlich Lägern einen Planungsperimeter festgelegt. Dieser wurde anhand einer raumplanerischen Bestandesaufnahme durch die Arbeitsgruppe Raumplanung3 unter der Leitung des Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) identifiziert (ARE 2009).

Der Planungsperimeter Nördlich Lägern umfasst das geologische Standortgebiet sowie angrenzende Bereiche mit maximal 5 km Radius. Innerhalb des Planungsperimeters war gemäss Vorgabe des Sachplans ein Standortareal für die OFA des gTL festzulegen. Der Planungsperimeter Nördlich Lägern umfasste eine Gesamtfläche von ca. 190 km2 mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 25 km von West nach Ost und ca. 16 km von Nord nach Süd.

Am Ende von SGT-Etappe 1 wurde der Planungsperimeter und die raumplanerische Beurteilungsmethodik4 als Zwischenergebnis im Sachplan festgelegt (BFE 2011).

Zu Beginn von SGT-Etappe 2 veröffentlichte das BFE vier Vorschläge für OFA-Areale im Planungsperimeter Nördlich Lägern für die weitere Zusammenarbeit mit der Regionalkonferenz Nördlich Lägern (RK NL). Die Nagra hatte vorgängig die Vorschläge bezüglich Sicherheit und technischer Machbarkeit, Raum- und Umweltverträglichkeit (Sicherstellung der Bewilligungsfähigkeit) sowie lokaler Eingliederung der OFA in die Region als Vorschläge zur Diskussion evaluiert (Kap. 4 in Nagra 2011, Kap. 2 und Kap. 4.4 in Nagra 2012). Diese Vorschläge sind in Fig. 2-3 ersichtlich.

Das Standortgebiet Nördlich Lägern (NL) mit den 4 Vorschlägen für die Standort-areale der OFA (Kap. 4 in Nagra 2011)

Fig. 2‑3:Das Standortgebiet Nördlich Lägern (NL) mit den 4 Vorschlägen für die Standort-areale der OFA (Kap. 4 in Nagra 2011)

 

Zur Beurteilung der Vorschläge erarbeitete die RK NL eine Nutzwertanalyse, welche die Dimensionen Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft und Sicherheit einschliesst.

Ergänzend dazu entwickelte die Fachkoordination Standortkantone (FSK)5einen Kriterienkatalog und identifizierte mit einer raumplanerischen Abwägung Bereiche innerhalb der Planungsperimeter mit wenig Nutzungskonflikten – sogenannte Potentialräume. Für den Planungsperimeter Nördlich Lägern wurden 10 Potentialräume identifiziert und der Fachgruppe Oberflächeninfrastruktur (FG OFI)6zur Bewertung vorgelegt. Gestützt auf die Beurteilung der Regionalkonferenz erarbeitete die Nagra in drei Potentialräumen weitere Standortvorschläge für ein Oberflächenareal. Diese Vorschläge wurden in einem Arbeitsbericht dokumentiert (Nagra 2013) und auf Anregung des Kantons Zürichs um einen weiteren Standortvorschlag ergänzt.

Die RK NL bewertete als dann 10 Arealvorschläge (vgl. Fig. 2‑4) und verfasste einen Schluss-bericht, welcher an der Vollversammlung im Dezember 2013 verabschiedet wurde (RK NL 2013a). Darin wurde empfohlen, die weitere Planung auf die beiden Areale NL-2 und NL-6 abzustützen und diverse eingebrachte Anliegen bei der Planung zu berücksichtigen.

Durch die RK NL beurteilte Arealvorschläge (NL1-9, NL-2a) im Standortgebiet NL (Kap. 2 in Nagra 2013)

Fig. 2‑4:Durch die RK NL beurteilte Arealvorschläge (NL1-9, NL-2a) im Standortgebiet NL (Kap. 2 in Nagra 2013)

 

Für die Wahl ausschlaggebend war die Bewertung der beiden Standortareale (RK NL 2013b) durch die FG OFI:

  • Beim Standortareal NL-6 wurde positiv hervorgehoben, dass die Anlage eingebettet im «Haberstal», umgeben von Wald nur wenig einsehbar ist und kaum Beeinträchtigungen von Siedlungsgebieten mit sich bringt. Zudem liegt das Standortareal am Rand des nutzbaren Grundwassers, teilweise ausserhalb des Gewässerschutzbereichs Au und ist weder Naturgefahren noch nahen gefährlichen Betrieben ausgesetzt. Als ungünstig wurde bewertet, dass das Standortareal in naher seitlicher Distanz der An- und Abflugrouten [zum Flughafen Zürich] liegt, ein direkter Bahnanschluss fehlt sowie wertvolle Fruchtfolgeflächen betroffen und Waldrodungen nötig sind.

  • Die Detailbewertung der FG OFI des Standortareals NL-2 weist insbesondere aufgrund der vorhandenen Erschliessung mit kurzen Transportwegen durch die angrenzenden Siedlungen, des Nicht-Tangierens von Waldflächen, der Möglichkeit einer wenig einsehbaren Anordnung der Anlage sowie des Fehlens von Naturgefahren oder gefährlichen Betrieben positive Bewertungen auf. Dagegen schlagen die Beanspruchung von landwirtschaftlichen Flächen, die Lage im Gewässerschutzbereich Au, die Nähe zu schützenswerten Flächen sowie die geringe seitliche Distanz zu den An- und Abflugrouten des Flughafens Zürich negativ zu Buche.

Diese Empfehlung hat die Nagra in Planungsstudien (vgl. NL-6-SMA (Nagra 2014e), NL-6-HAA (Nagra 2014c), NL-6-Kombi (Nagra 2014d), NL-2-SMA (Nagra 2014b) und NL-2-HAA (Nagra 2014a) aufgenommen und sowohl NL-2 als auch NL-6 als mögliche Areale für die OFA bezeichnet. Der Bundesrat hat mit dem Ergebnisbericht zu Etappe 2 (BFE 2018) die beiden Areale als Zwischenergebnisse in den Sachplan aufgenommen. Er beurteilt die beiden Areale als mit den Plänen und Vorgaben des Bundes sowie dem kantonalen Richtplan vereinbar und geht von einer raumplanerischen und umweltrechtlichen Bewilligungsfähigkeit aus. Im Ergebnisbericht wurde auch der zu bearbeitende Koordinationsbedarf ausgewiesen.

Daraufhin hat die Nagra in SGT-Etappe 3 die beiden Areale für die Oberflächeninfrastruktur des Tiefenlagers zur abschliessenden Empfehlung durch die RK NL weiter konkretisiert (Nagra 2019a, Nagra 2019b). Die RK NL hat nach eingehender Diskussion und anlässlich der Vollversammlung im September 2021 empfohlen, das Standortareal NL-6 «Haberstal» in die weitere Planung aufzunehmen (vgl. Fig. 2‑5). Sowohl die FG OFI wie auch die Fachgruppe Sicherheit beurteilten den Standort Haberstal in Stadel (NL-6) im Vergleich zum Standort Weiach Kieswerk (NL-2) für den Bau und Betrieb der Oberflächeninfrastrukturanlagen als «weniger ungeeignet».

Das Standortgebiet Nördlich Lägern (NL) mit den 4 Vorschlägen für die Standort-areale der OFA (Kap. 4 in Nagra 2011)

Fig. 2‑5:Vorschlag OFA in NL-6 ohne VA und ihre Erschliessung (Nagra 2019)

 

Vor diesem Hintergrund hat die Nagra den Standort «Haberstal» (im Rahmen des SGT als Standortareal NL-6 bezeichnet) in der Gemeinde Stadel in die nachfolgenden Planungsarbeiten übernommen und ist dabei – unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Kantons Zürich – der Empfehlung der RK NL gefolgt. Ausschlaggebend für diese Wahl war neben dieser regionalen Interessensabwägung auch die auf allen vorliegenden Informationen und Stellungnahmen basierende, gleichbedeutende Einschätzung, dass am Standort «Haberstal»:

  • die betrieblichen, sicherheits- und sicherungstechnischen Anforderungen erfüllt werden können und

  • die Oberflächenanlage bezüglich Beurteilung von Raumplanung und Umwelt grundsätzlich mit den geltenden Plänen und Vorschriften des Bundes vereinbar sind und zur kantonalen Richtplanung aus Sicht des Bundes keine Konflikte vorliegen, welche die Realisierung einer Oberflächenanlage am Standort verhindern würden (BFE 2018).

Mit der Bekanntgabe der Standortwahl 2022, veröffentlichte die Nagra eine vorläufige Planungsstudie (Nagra 2022) für den gewählten OFA-Standort. Diese bildete die Grundlage für die abschliessende Diskussion rund um das OFA-Areal mit der RK NL und dem Kanton Zürich hinsichtlich des Rahmenbewilligungsgesuchs (RBG). Die vorläufige Planungsstudie zeigt eine mögliche Anordnung und Auslegung einer OFA. Sie wurde durch die RK NL sowie weitere Vertreter mit Ortskenntnissen beurteilt und es wurden Vorschläge zur weiteren Optimierung und Konkretisierung der OFA ausgearbeitet (RK NL, FG OFI 2022). Diese Erkenntnisse wurden bei der Ausarbeitung des RBG, z.B. bei der Festlegung des Projektperimeters, berücksichtigt (vgl. Fig. 3‑2 und Kap. 4.2).

Im November 2024 reichte die Nagra das RBG für das gTL im Standortgebiet NL mit der OFA am Standort Haberstal in Stadel ein.

Das Verfahren nach KEG stellt das Leitverfahren für die Realisierung des gTL dar. Die Rahmenbewilligung ist der erste Schritt in diesem Verfahren und der Bundesrat entscheidet über deren Erteilung. Gleichzeitig mit der Rahmenbewilligung findet das Sachplanverfahren SGT seinen Abschluss am Ende von SGT-Etappe 3 mit der Genehmigung der Objektblätter durch den Bundesrat. Damit wird der Projektperimeter der OFA behördenverbindlich festgelegt und planerisch gesichert.

Die Arbeitsgruppe Raumplanung ist ein Gremium des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager und besteht aus Vertretern der betroffenen Kantone, Standortregionen, Bundesämter, Deutschland und der Nagra. ↩

Um potenzielle Standortareale für die OFA mit gleichen Kriterien beurteilen zu können, entwickelte das ARE unter Einbezug der Arbeitsgruppe Raumplanung eine Beurteilungsmethodik. ↩

Gremium des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager mit der Aufgabe, die operativen Tätigkeiten der Standortkantone bezüglich Sicherheit, Raumplanung, Kommunikation und regionaler Partizipation zu planen und die Zusammenarbeit von Bund und Standortkantonen sicher zu stellen. ↩

Die FG OFI ist ein Gremium der Regionalkonferenz Nördlich Lägern. Sie hatte die Aufgabe die Diskussions-vorschläge für die Standortareale für Oberflächenanlagen zu beurteilen und zu bewerten. Weitere Gremien der Regionalkonferenz sind die Fachgruppen Sicherheit, Regionale Entwicklung und Infrastrukturgemeinden. ↩