Ein integrierender Bestandteil des gTL ist die OFA. Von dieser Anlage aus wird das gTL gebaut, betrieben und der Abfall in den Untergrund gebracht. Die Wahl des Standorts der OFA erfolgte in Etappe 2 und 3 des SGT parallel zur sicherheitstechnisch begründeten Standortwahl des gTL (vgl. Kap. 2.1). Bei der Platzierung der OFA wurden neben betrieblichen, sicherheits- und sicherungstechnischen Anforderungen auch raumplanerische und umweltrechtliche Überlegungen sowie Anliegen der Standortregionen berücksichtigt. Dazu hat die verfahrensleitende Behörde (BFE) die Regionale Partizipation ins Leben gerufen und im Rahmen des SGT etabliert. Gemeinden, Interessengruppen und die Bevölkerung können sich in dafür geschaffenen Gremien am Sachplanverfahren beteiligen und ihre Forderungen, Anliegen und Bedürfnisse einbringen. Kern der regionalen Partizipation sind die 2011 gegründeten Regionalkonferenzen und deren Fachgruppen. Die Partizipationsgremien sind im Konzeptteil des SGT beschrieben (BFE 2008b). Im Folgenden werden die raumplanerischen und umweltrechtlichen Überlegungen erläutert und die Interessenabwägung dargelegt, welche zur Wahl des Standorts Haberstal in Stadel als Areal zur Platzierung der OFA des gTL geführt haben.