Die Nagra beantragt eine Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager (gTL) am Standort Haberstal (Gemeinde Stadel, Kanton Zürich). Das Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) umfasst nach Art. 23 KEV u.a. den vorliegenden Bericht über die Abstimmung mit der Raumplanung (BAR).

Der BAR ordnet das Vorhaben raumplanerisch ein und beurteilt es. Es werden die Ergebnisse der raumplanerischen Abklärungen dargelegt sowie die sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen für die räumliche Einordnung von Bauten und Anlagen aufgezeigt. Die betroffenen Interessen werden dargestellt und die vorgenommene Interessenabwägungen begründet. Zudem werden die erforderlichen Nachweise erbracht, dass die Situierung der Oberflächenanlage (OFA) die raum­planerischen Voraussetzungen im Grundsatz erfüllt. Die räumlichen Auswirkungen werden aufgezeigt und die Vereinbarkeit mit anderen raumwirksamen Tätigkeiten von Bund, Kanton, Region und Gemeinde beschrieben. Zielkonflikte und räumliche Konflikte werden überprüft und es werden – wo erforderlich – Massnahmen für die weiteren Projektphasen festgehalten.