Portalseitig der V3-Versiegelungen wird die Schachtverfüllung eingebracht, welche bis zur Ober­fläche reicht. Diese Verfüllung liegt nicht mehr im Wirtgestein und muss keine Anforderungen aus der Langzeitsicherheit erfüllen. Die Verfüllung dient dem Schutz des Lagers vor Fremd­ein­wirkungen und schützt die V3-Versiegelung vor Erosion. Abgesehen von der Umwelt­verträg­lich­keit (z. B. Grundwasser-, Boden- und Naturschutz) gibt es keine speziellen Anforderungen an das zu verwendende Verfüllmaterial. Um einerseits die Stand­sicherheit an der Tagesoberfläche langfristig zu garantieren und andererseits die natürlichen Grund­wasserstockwerke dauerhaft zu trennen (Art. 43 Abs. 3 GSchG, GSchG 1991), werden die Schächte gemäss dem heutigen Planungsansatz mit einem Mineralgemisch38 oder auf­bereitetem Opalinuston (mit Sand und/oder Kies vermischt) mit einer entsprechenden niedrigen hydraulischen Durchlässigkeit ver­füllt. Für die Schachtverfüllung wird als heutige Planungsannahme eine mittlere Durchlässigkeit von 10-9 bis 10-8 m/s angesetzt.

An der Geländeoberkante (GOK) unterstützt ein Schachtabschlussbauwerk in Form einer Beton­kubatur den Schutz der Tagesoberfläche. Gleichzeitig sichert es den dann verfüllten Schacht gegen ein unbeabsichtigtes Eindringen («human intrusion» / Proliferation), indem es auf bereits in der Vergangenheit stattgefundene menschliche Aktivitäten hinweist.

 

Unter Mineralgemischen werden Mischungen aus Tonen, Sanden und Kiesen verstanden, die auf vorgegebene Eigen­schaften abgestimmt sind. Sie zeichnen sich insbesondere durch spezielle Sieblinien aus, um geforderten Eigen­schaften zu genügen. Zur Anwendung kommen beispielsweise das "Schlupfkornprinzip" zur Gewährleistung der Filterstabilität oder Ausfallkörnungen für niedrige Durchlässigkeiten.  ↩