Portalseitig der V3-Versiegelungen wird die Schachtverfüllung eingebracht, welche bis zur Oberfläche reicht. Diese Verfüllung liegt nicht mehr im Wirtgestein und muss keine Anforderungen aus der Langzeitsicherheit erfüllen. Die Verfüllung dient dem Schutz des Lagers vor Fremdeinwirkungen und schützt die V3-Versiegelung vor Erosion. Abgesehen von der Umweltverträglichkeit (z. B. Grundwasser-, Boden- und Naturschutz) gibt es keine speziellen Anforderungen an das zu verwendende Verfüllmaterial. Um einerseits die Standsicherheit an der Tagesoberfläche langfristig zu garantieren und andererseits die natürlichen Grundwasserstockwerke dauerhaft zu trennen (Art. 43 Abs. 3 GSchG, GSchG 1991), werden die Schächte gemäss dem heutigen Planungsansatz mit einem Mineralgemisch38 oder aufbereitetem Opalinuston (mit Sand und/oder Kies vermischt) mit einer entsprechenden niedrigen hydraulischen Durchlässigkeit verfüllt. Für die Schachtverfüllung wird als heutige Planungsannahme eine mittlere Durchlässigkeit von 10-9 bis 10-8 m/s angesetzt.
An der Geländeoberkante (GOK) unterstützt ein Schachtabschlussbauwerk in Form einer Betonkubatur den Schutz der Tagesoberfläche. Gleichzeitig sichert es den dann verfüllten Schacht gegen ein unbeabsichtigtes Eindringen («human intrusion» / Proliferation), indem es auf bereits in der Vergangenheit stattgefundene menschliche Aktivitäten hinweist.
Unter Mineralgemischen werden Mischungen aus Tonen, Sanden und Kiesen verstanden, die auf vorgegebene Eigenschaften abgestimmt sind. Sie zeichnen sich insbesondere durch spezielle Sieblinien aus, um geforderten Eigenschaften zu genügen. Zur Anwendung kommen beispielsweise das "Schlupfkornprinzip" zur Gewährleistung der Filterstabilität oder Ausfallkörnungen für niedrige Durchlässigkeiten. ↩