Die VF1-Verfüllung wird lagerkammerseitig durch die V1-Versiegelungen und portalseitig durch die V2-Versiegelung begrenzt. Nach Erstellung der letzten V1-Versiegelung des HAA-Lagerteils gemäss EP21 und nach Abschluss der Beobachtungsphase Teil 1 (vgl. Abschnitt 3.3) wird die VF1-Verfüllung eingebracht. Die VF1-Verfüllung soll zur Gewährleistung einer mechanischen Stabilisierung der untertägigen Zugänge dienen und damit Konvergenzen mit Schädigungen der geologischen Barriere verhindern. Dieses Ziel wird durch eine bestmögliche firstbündige Vollverfüllung mit einer langzeitbeständigen Materialisierung aus Quelltonen mit geeignetem Korngefüge erreicht. Zudem dient sie als erstes Gasspeichervolumen und somit auch als Speichervolumen für volatile 14C-Nuklide nach der V1-Versiegelung. Aus diesem Grund soll die Verfüllung eine ausreichende Mindestporosität (40 %) und eine intrinsische Permeabilität >1 × 10‑16 m2 (Nagra 2024c) besitzen, die mit einem genügend hohen Anteil an Sand und/oder Kies in der Verfüllung sichergestellt werden. Zusätzlich dient die Verfüllung dem Schutz der Versiegelungen vor Erosion und Fremdeinwirkung während und nach der Beobachtungsphase.
Durch die verwendete Materialisierung (Tonanteil) wird eine Unterstützung bei der Limitierung des Wasserflusses entlang der untertägigen Zugangsbauwerke zum Lagerfeld und eine Unterstützung bei der Begrenzung des Austrags von gelösten Radionukliden erreicht (zusätzliche nützliche Wirksamkeiten), falls jene diese erreichen.
Mögliche Materialisierungen sind z. B.:
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aufbereiteter Opalinuston aus dem Ausbruch des Tiefenlagers (mit Sand und/oder Kies vermischt)
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Sand-Bentonit-Gemisch oder
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Friedlandton (ebenfalls mit Sand und/oder Kies vermischt)