Fig. 3‑2 zeigt den Realisierungsplan eines Kombilagers gemäss EP21 (Nagra 2021a). Im EP21 findet sich eine detaillierte Beschreibung aller Realisierungsphasen. Im hier vorliegenden Bericht wird nur auf die für den Verschluss massgeblichen Phasen eingegangen: den Einlagerungsbetrieb SMA und HAA (4/6 in Fig. 3‑2), die Beobachtungsphase (7), den Verschluss des Hauptlagers (8) und den Verschluss des Gesamtlagers (9).
Fig. 3‑2:Realisierungsplan für das geologische Tiefenlager
Nach Nagra (2021a)
Nur für diesen Bericht relevante Phasen wurden übernommen und durchnummeriert9.
Unmittelbar nach Abschluss des SMA-Einlagerungsbetriebs (4) werden direkt vor den SMA-Lagerkavernen bzw. beim HAA-Einlagerungsbetrieb (6) im Anfangsbereich der HAA-Lagerstollen die V1-Versiegelungen errichtet. Nach Versiegelung der SMA-Lagerkavernen beginnt die Beobachtungsphase (7). Ca. 10 Jahre später sind auch die HAA-Stollen versiegelt und die Beobachtungsphase beginnt auch dort. Schon vor Beginn der Beobachtungsphase beginnt die Überwachung des Pilotlagers, um Informationen zum Verhalten des Mehrfachbarrierensystems während der frühen Entwicklung nach der Einlagerung bereitzustellen (Nagra 2021c). Ausserdem wird eine Überwachung der Umwelt und des geologischen Umfelds von der Oberfläche (Fanger et al. 2021), der noch offenen Untertagbauten und Zugänge (Nagra 2021b), sowie der Betriebssicherheit durchgeführt. Alle Überwachungs- und Beobachtungsdaten zusammen liefern Input für periodische Aktualisierungen des Sicherheitsnachweises, für den Stakeholder-Dialog, für die Vertrauensbildung und für die Entscheidungsfindung zum Verschluss. Für Planungszwecke wird gemäss Art. 3 SEFV (SEFV 2007) von einer Beobachtungsphase von 50 Jahren nach Abschluss des HAA-Einlagerungsbetriebs ausgegangen. Diese Dauer kann angepasst werden, sollte sich die Notwendigkeit oder der Bedarf ergeben.
Nach einer gewissen Beobachtungsdauer (Teil 1) – im in Fig. 3‑2 dargestellten Realisierungsplan des Kombilagers 10 Jahre nach Einlagerungsende HAA – werden die Zugänge zu den Lagerfeldern zu den Haupt- und Pilotlagern SMA und HAA auf Lagerebene verfüllt und verschlossen (Verschluss Hauptlager, (8)). Dazu werden die VF1-Verfüllungen eingebracht und die V2-Versiegelungen (vgl. Fig. 3‑1) gebaut. Zudem wird zu diesem Zeitpunkt ein Zugang nach Untertag (z. B. der Einlagerungsschacht) mit der V3-Versiegelung im Wirtgestein versiegelt, bis an die Oberfläche verfüllt, und verschlossen.
Auch nach Verschluss der Haupt- und Pilotlager bleibt der Zugang zu den Testbereichen sowie den Kontrollstollen HAA und SMA der Pilotlager (Fig. 3‑1) über die verbleibenden Zugänge (z. B. Bau- und Betriebs- bzw. Lüftungsschacht) offen. Die Beobachtung wird bis zum Verschluss des Gesamtlagers (9) fortgesetzt.
Nach Ablauf der Beobachtungsphase ordnet der Bundesrat den Verschluss des Gesamtlagers an, wenn der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist (Art. 39 Abs. 2 KEG). Dies umfasst den Verschluss der bis dahin noch bestehenden Testbereiche und der Kontrollstollen der Pilotlager und aller anderen offenen Untertagbauten inklusive der noch offenen Zugänge. Nach ordnungsgemässem Verschluss befindet sich das geologische Tiefenlager in der Nachverschlussphase. Auch in dieser Phase kann die Überwachung bei Bedarf von der Oberfläche aus weitergeführt werden (Umweltüberwachung). Eine allfällige befristete Überwachung, die durch den Bundesrat nach Verschluss verfügt werden kann, würde nur noch im Rahmen der Überwachung der Umwelt und des geologischen Umfelds von der Oberfläche (Fanger et al. 2021) durchgeführt werden; dies bis zur Entlassung des verschlossenen Tiefenlagers aus der Kernenergiegesetzgebung (Art. 39 Abs. 4 KEG).
«Testbereiche» ersetzen im RBG «EUU» (Erdwissenschaftliche Untersuchungen Untertag». ↩