Fig. 3‑2 zeigt den Realisierungsplan eines Kombilagers gemäss EP21 (Nagra 2021a). Im EP21 findet sich eine detaillierte Beschreibung aller Reali­sierungsphasen. Im hier vorliegenden Bericht wird nur auf die für den Verschluss massgeblichen Phasen eingegangen: den Einlagerungsbetrieb SMA und HAA (4/6 in Fig. 3‑2), die Beobachtungsphase (7), den Verschluss des Hauptlagers (8) und den Verschluss des Gesamtlagers (9).

Fig 3 2 NAB 21 12 R1

Fig. 3‑2:Realisierungsplan für das geologische Tiefenlager

Nach Nagra (2021a)

Nur für diesen Bericht relevante Phasen wurden übernommen und durchnummeriert9.

 
Unmittelbar nach Abschluss des SMA-Einlagerungsbetriebs (4)­ werden direkt vor den SMA-Lager­­kavernen bzw. beim HAA-Einlagerungsbetrieb (6) im Anfangsbereich der HAA-Lager­stollen die V1-Ver­siegelungen errichtet. Nach Versiegelung der SMA-Lagerkavernen beginnt die Beobach­tungs­phase (7). Ca. 10 Jahre später sind auch die HAA-Stollen versiegelt und die Beobachtungs­phase beginnt auch dort. Schon vor Beginn der Beobachtungsphase beginnt die Überwachung des Pilotlagers, um Informationen zum Verhalten des Mehrfachbarrieren­systems während der frühen Entwicklung nach der Einlagerung bereitzustellen (Nagra 2021c). Ausserdem wird eine Überwachung der Umwelt und des geologischen Umfelds von der Oberfläche (Fanger et al. 2021), der noch offenen Untertagbauten und Zugänge (Nagra 2021b), sowie der Betriebs­sicher­heit durchgeführt. Alle Überwachungs- und Beobachtungsdaten zu­sammen liefern Input für periodische Aktualisierungen des Sicherheitsnach­weises, für den Stakeholder-Dialog, für die Vertrauens­bildung und für die Ent­scheidungsfindung zum Ver­schluss. Für Planungszwecke wird gemäss Art. 3 SEFV (SEFV 2007) von einer Beobachtungsphase von 50 Jahren nach Abschluss des HAA-Ein­lagerungsbetriebs aus­gegangen. Diese Dauer kann ange­passt werden, sollte sich die Notwendigkeit oder der Bedarf ergeben.

Nach einer gewissen Beobachtungsdauer (Teil 1) – im in Fig. 3‑2 dargestellten Realisierungs­plan des Kombilagers 10 Jahre nach Einlagerungsende HAA – werden die Zugänge zu den Lager­feldern zu den Haupt- und Pilotlagern SMA und HAA auf Lagerebene verfüllt und verschlossen (Verschluss Hauptlager, (8)). Dazu werden die VF1-Verfüllungen eingebracht und die V2-Ver­siegelungen (vgl. Fig. 3‑1) gebaut. Zudem wird zu diesem Zeitpunkt ein Zugang nach Untertag (z. B. der Einlagerungsschacht) mit der V3-Versiegelung im Wirtgestein versiegelt, bis an die Oberfläche ver­füllt, und verschlossen.

Auch nach Verschluss der Haupt- und Pilotlager bleibt der Zugang zu den Testbereichen sowie den Kontrollstollen HAA und SMA der Pilot­lager (Fig. 3‑1) über die verbleibenden Zugänge (z. B. Bau- und Betriebs- bzw. Lüftungsschacht) offen. Die Beobachtung wird bis zum Verschluss des Gesamt­­lagers (9) fortgesetzt.

Nach Ablauf der Beobach­tungsphase ordnet der Bundes­rat den Verschluss des Gesamtlagers an, wenn der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist (Art. 39 Abs. 2 KEG). Dies umfasst den Ver­schluss der bis dahin noch bestehenden Test­bereiche und der Kontroll­stollen der Pilot­­lager und aller anderen offenen Unter­tag­bauten inklusive der noch offe­nen Zugänge. Nach ord­nungs­gemässem Ver­schluss befindet sich das geologische Tiefenlager in der Nachver­schluss­phase. Auch in dieser Phase kann die Über­wachung bei Bedarf von der Oberfläche aus weiter­ge­führt werden (Umwelt­über­wachung). Eine allfällige befristete Überwachung, die durch den Bundes­rat nach Verschluss verfügt werden kann, würde nur noch im Rahmen der Überwachung der Umwelt und des geologischen Umfelds von der Oberfläche (Fanger et al. 2021) durchgeführt werden; dies bis zur Ent­las­sung des ver­schlossenen Tiefen­lagers aus der Kern­energie­gesetz­gebung (Art. 39 Abs. 4 KEG).

«Testbereiche» ersetzen im RBG «EUU» (Erdwissenschaftliche Untersuchungen Untertag». ↩