Die Planung des zeitlichen Ablaufs des Verschlusses muss sich in den Realisierungsplan des geologischen Tiefenlagers (Fig. 3‑2) einfügen und den Anforderungen der Langzeitsicherheit, der Betriebssicherheit und des Strahlenschutzes Rechnung tragen (Abschnitt 2.7). Weiterhin ist nach KEG eine Beobachtungsphase zwischen Einlagerungsende und Verschluss vorzusehen. Im Hinblick auf eine mögliche Rückholung ist der Aufwand zur Entfernung gegebenenfalls frühzeitig eingebauter Verschlussbauwerke, wie sie in diesem Bericht vorgestellt werden, im Verhältnis zum Gesamtaufwand für eine Rückholung als sehr klein zu bewerten. Die Vorgabe der ENSI-G03 (ENSI 2020b) zur Sicherstellung einer Rückholung ohne grösseren Aufwand kann, unabhängig vom Einbauzeitpunkt der Verschlussbauwerke, als gegeben beurteilt werden.
Für die Langzeitsicherheit ist es erstrebenswert, zeitnah eine passive Sicherheit herzustellen, d. h. Verfüllungen einzubringen und Versiegelungsbauwerke zu errichten. Für den Strahlenschutz und die Betriebssicherheit ist dies, wie gezeigt, ebenfalls vorteilhaft. Dem wird mit dem vorgesehenen und von dem in Art. 7.3a ENSI-G03 (ENSI 2020b) vorgeschriebenen Einbau der V1-Versiegelungen unmittelbar nach Einlagerungsende Rechnung getragen (Abschnitt 2.7.2). Dieses Vorgehen setzt auch die Anforderung des Verschlusses innert Jahren (Art. 11 Ziff. 2. Bst. d KEV) und des «temporären Verschluss» nach ENSI-G03 Art. 7.5 um, indem systematisch alle nicht mehr notwendigen untertägigen Bauteile verfüllt werden und den Umfang des Restaufwandes damit eingrenzt.
Flexibilität in der Ablaufplanung des Verschlusses besteht also nur hinsichtlich der Zeitpunkte für die Einbringung der Verfüllungen VF1 und VF2, der Errichtung der V2- und V3-Versiegelungen sowie der Verfüllung der drei Schächte. Weiterhin ist es sinnvoll, die Einbringung der Verfüllung und die Errichtung der Versiegelungen nur in Kombination zu betrachten. Für die Entwicklung von Varianten der Ablaufplanung ist zunächst der Realisierungsplan als Randbedingung näher zu betrachten.