Die Planung des zeitlichen Ablaufs des Verschlusses muss sich in den Realisierungsplan des geologischen Tiefenlagers (Fig. 3‑2) einfügen und den Anforderungen der Langzeitsicherheit, der Betriebs­sicher­heit und des Strahlenschutzes Rechnung tragen (Abschnitt 2.7). Weiterhin ist nach KEG eine Beobachtungsphase zwischen Einlagerungsende und Verschluss vorzusehen. Im Hinblick auf eine mögliche Rückholung ist der Aufwand zur Entfernung gegebenenfalls früh­zeitig eingebauter Verschlussbauwerke, wie sie in diesem Bericht vorgestellt werden, im Ver­hältnis zum Gesamtaufwand für eine Rückholung als sehr klein zu bewerten. Die Vorgabe der ENSI-G03 (ENSI 2020b) zur Sicherstellung einer Rückholung ohne grösseren Aufwand kann, unabhängig vom Einbauzeitpunkt der Verschlussbauwerke, als gegeben beurteilt werden.

Für die Langzeitsicherheit ist es erstrebenswert, zeitnah eine passive Sicherheit herzu­stellen, d. h. Verfüllungen einzubringen und Versiegelungsbauwerke zu errichten. Für den Strahlen­schutz und die Betriebssicherheit ist dies, wie gezeigt, ebenfalls vorteilhaft. Dem wird mit dem vorge­sehenen und von dem in Art. 7.3a ENSI-G03 (ENSI 2020b) vorgeschriebenen Einbau der V1-Versiegelungen unmittelbar nach Einlagerungsende Rechnung getragen (Ab­schnitt 2.7.2). Dieses Vorgehen setzt auch die Anforderung des Verschlusses innert Jahren (Art. 11 Ziff. 2. Bst. d KEV) und des «temporären Verschluss» nach ENSI-G03 Art. 7.5 um, indem systematisch alle nicht mehr notwendigen untertägigen Bauteile verfüllt werden und den Umfang des Restaufwandes damit eingrenzt.

Flexi­bilität in der Ablaufplanung des Verschlusses besteht also nur hinsichtlich der Zeit­punkte für die Einbringung der Verfüllungen VF1 und VF2, der Errichtung der V2- und V3-Ver­siege­lungen sowie der Verfüllung der drei Schächte. Weiterhin ist es sinnvoll, die Ein­bringung der Verfüllung und die Errichtung der Versiegelungen nur in Kombination zu be­trachten. Für die Entwicklung von Varianten der Ablaufplanung ist zunächst der Realisierungs­plan als Rand­bedingung näher zu betrachten.