Analog zum vorangehenden Kapitel werden anhand der im Abschnitt 2.7.1 gezeigten Anfor­derungen die Sicherheits­funktionen für die Verfüllungen konkretisiert und diskutiert. Dabei realisieren die VF1-Ver­füllun­gen (Fig. 3‑1) die vollständige Resthohlraumverfüllung der Lager­feld­­zugänge (inkl. Zugänge zu den Pilotlagern). Sie befinden sich zwischen den V1- und V2-Versiege­lungen. Die VF2-Verfüllungen (Fig. 3‑1) dienen hingegen der voll­ständigen Verfüllung der Bauwerke auf Lagerebene, also insbesondere des zentralen Bereichs, der Testbereiche, Teile der übrigen Lagerfeldzugänge (bis zu den V2-Versiegelungen) und der Kontroll­stollen (HAA und SMA). Sie befinden sich somit zwischen den V2- und V3-Ver­siegelungen.

Auf die Verfüllungen der HAA-Lagerstollen resp. SMA-Lagerkavernen wird hier nicht weiter ein­gegangen, da sie nicht Teil des Verschlusses, sondern der Nahfeldbarriere darstellen. Die Schacht­­verfüllungen oberhalb der V3-Versiegelungen besitzen keine direkten langzeitsicherheits­relevanten Funktionen, da sie sich ausserhalb dem Wirtgestein befinden und werden daher im Rahmen dieses Abschnitts ebenfalls nicht behandelt.