Analog zum vorangehenden Kapitel werden anhand der im Abschnitt 2.7.1 gezeigten Anforderungen die Sicherheitsfunktionen für die Verfüllungen konkretisiert und diskutiert. Dabei realisieren die VF1-Verfüllungen (Fig. 3‑1) die vollständige Resthohlraumverfüllung der Lagerfeldzugänge (inkl. Zugänge zu den Pilotlagern). Sie befinden sich zwischen den V1- und V2-Versiegelungen. Die VF2-Verfüllungen (Fig. 3‑1) dienen hingegen der vollständigen Verfüllung der Bauwerke auf Lagerebene, also insbesondere des zentralen Bereichs, der Testbereiche, Teile der übrigen Lagerfeldzugänge (bis zu den V2-Versiegelungen) und der Kontrollstollen (HAA und SMA). Sie befinden sich somit zwischen den V2- und V3-Versiegelungen.
Auf die Verfüllungen der HAA-Lagerstollen resp. SMA-Lagerkavernen wird hier nicht weiter eingegangen, da sie nicht Teil des Verschlusses, sondern der Nahfeldbarriere darstellen. Die Schachtverfüllungen oberhalb der V3-Versiegelungen besitzen keine direkten langzeitsicherheitsrelevanten Funktionen, da sie sich ausserhalb dem Wirtgestein befinden und werden daher im Rahmen dieses Abschnitts ebenfalls nicht behandelt.