Die V2-Versiegelungen (Fig. 3‑1) in den Lagerfeldzugängen bzw. Pilotlagerzugängen trennen die Lagerfelder bzw. die Pilotlager vom übrigen Tiefenlager, d. h. dem zentralen Bereich und allen Infra­struktureinrichtungen. Ihre Errichtung findet unmittelbar nach der vollständigen Verfüllung der zugehörigen Lagerfeld­zugänge, resp. der Zugänge der Pilotlager, statt. Die V2-Ver­siegelungen wirken somit bereits während der Beob­achtungs­phase und noch vor dem endgültigen Verschluss des geologischen Tiefenlagers. Ihr Herstellungszeitpunkt ist ein wesentlicher Meilen­stein beim sukzessiven Verschluss des geologischen Tiefenlagers.

Bezüglich der Langzeitsicherheit nehmen die V2-Versiegelungen folgende Aufgaben wahr:

  • Kompartimentalisierung:

    • als eine weitere räumliche Trennung der radioaktiven Abfälle zusätzlich zu den V1‑Versiegelungen

  • Limitierung des Wasserflusses entlang der untertätigen Zugangsbauwerke aufgrund geringer Durchlässigkeit:

    • Unterstützung, mit gewissen Redundanzen zu den V1-Versiegelungen (siehe oben), hin­sichtlich einer Begrenzung des Austrags von Radionukliden entlang untertägiger Zugänge (Beitrag zur Sicher­heitsfunktion S3)

    • Unterstützung, mit gewissen Redundanzen zu den V3-Versiegelungen (siehe unten), hin­sicht­­lich der Limitierung des Wasserzuflusses entlang der Bau- und Betriebstunnel (Beitrag zur Sicherheitsfunktion S4)

  • Beitrag zur Beherrschung von ungünstigen Gasdrücken (insbesondere im SMA-Lager) und somit Beitrag zur Sicherheitsfunktion S4:

    • Die V2-Versiegelung wird so gebaut, dass keine ungünstigen Gasdrücke in den Lager­feld­­­zugängen (resp. den Zugängen zum Pilotlager) entstehen, die zu irreversiblen Schäden der geologischen (oder technischen) Barrieren führen.

  • Durch eine geeignete Materialisierung können die V2-Versiegelungen zusätzlich zur Rück­haltung von Radionukliden (Sicherheitsfunktion S3) auf dem Transportpfad entlang der unter­tägigen Zugänge beitragen (z. B. aufgrund der Sorptionskapazität des Bentonits im Dicht­element).