Die V1-Versiegelungen (Fig. 3‑1) werden in jedem Zugang zu einem HAA-Lagerstollen und zu einer SMA-Lagerkaverne errichtet. Dies gilt sowohl für das Hauptlager als auch für das Pilotlager. Die V1-Versiegelungen trennen die jeweilige Lagerkammer vom Betriebstunnel ab. Die Errichtung erfolgt unmittelbar nach der vollständigen Einlagerung und Verfüllung der zugehörigen Lagerkammer. So stellt die V1-Versiegelung schon während des Einlagerungsbetriebs des geologischen Tiefenlagers die passive Sicherheit her. Darüber hinaus nutzt sie dem Strahlenschutz, da sie die Zugänglichkeit zu bereits beschickten und verfüllten Lagerkammern verhindert und – neben der Lagerkammerverfüllung – eine zusätzliche Barriere zwischen dem tätigen Personal und den eingelagerten Abfällen darstellt.
Bezüglich der Langzeitsicherheit nehmen die V1-Versiegelungen folgende Aufgaben wahr:
Kompartimentalisierung (d. h. räumliche Trennung der radioaktiven Abfälle in den verschiedenen Lagerkammern)
Limitierung des Wasserflusses entlang der untertägigen Zugänge aufgrund geringer Durchlässigkeit:
Verhinderung eines dominanten Transportpfads von Radionukliden entlang untertägiger Zugänge (Beitrag zur Sicherheitsfunktion S3)
Verhinderung einer schnellen Aufsättigung der Lagerkammern über die untertägigen Zugänge und dadurch Begrenzung von Prozessen wie Gasbildung, Radionuklidfreisetzung etc. (Beitrag zur Sicherheitsfunktion S4)
Beitrag zur Beherrschung von ungünstigen Gasdrücken (insbesondere im SMA-Lager) und somit Beitrag zur Sicherheitsfunktion S4:
Die V1-Versiegelung wird so gebaut, dass keine ungünstigen Gasdrücke in den Lagerstollen und/oder -kavernen (resp. Pilotstollen/-kavernen) entstehen, die zu irreversiblen Schäden der geologischen (oder technischen) Barrieren führen könnten.
Durch eine geeignete Materialisierung kann die V1-Versiegelung zusätzlich zur Rückhaltung von Radionukliden (Sicherheitsfunktion S3) auf dem Transportpfad entlang der untertägigen Zugänge beitragen (z. B. durch die Sorptionskapazität des Bentonits im Dichtelement).