Die bauliche Umsetzung soll die Anforderungen aus der Langzeitsicherheit, der Betriebs­sicher­heit, dem Strahlenschutz sowie die umweltrechtlichen Vorschriften erfüllen und mit verhält­nis­mässigem Aufwand erfolgen.

Mit geeigneten Anforderungen an die bauliche Umsetzung soll daher sichergestellt werden, dass die Verschluss­komponenten aus ingenieurtechnischer und wissenschaftlicher Sicht, in der für die Erfüllung der Funktion erforderlichen Qualität erstellt werden. Dabei spielen auch die geo­mecha­nischen Randbedingungen eine wichtige Rolle.

Eine Auflistung der Anforderungen befindet sich im Anhang B.