Generell wird zwischen hochaktiven Abfällen (HAA), alphatoxischen (ATA)1 und schwach- und mittel­aktiven Abfällen (SMA) unterschieden. Eine detailliertere Zusammenstellung findet sich im Kapitel 2 des Ent­sorgungsprogramms 2021 (Nagra 2021a).

Die HAA aus den Kernkraftwerken bestehen aus abgebrannten Brenn­elementen sowie verglasten Abfällen aus der Wiederaufbereitung. Die HAA werden für die geologische Tiefenlagerung in End­lagerbehälter (ELB) verpackt, welche anschliessend verschweisst werden. Die Einlagerung der ELB führt aufgrund der zerfallsbedingten Wärmeleistung zu einer gewissen Erwärmung der HAA-Lager­stollen. Gasbildung durch Korrosion der ELB findet zwar statt, aber das Potenzial ist nicht gross genug, um in Anforderungen an das Verschlusssystem zu resultieren.

Die SMA umfassen Betriebsabfälle aus den Kernkraftwerken (z. B. kontaminierte Schutz­anzüge, Putz­material, Werkzeuge, Maschinenteile, konzentrierte Abwässer, Ionen­tauscherharze, Filter aus Reinigungssystemen etc.) sowie Rohabfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Zusätzlich fallen Abfälle aus dem Rückbau der Kernkraftwerke an. Aufgrund des grossen Metall­anteils und der organischen Anteile entstehen beträchtliche Mengen an Gasen. Diese Gase müssen zum Druck­abbau durch Verschlussbauwerke geführt werden, um grössere Volumina zur Gas­speiche­rung zu erschliessen. Thermische Effekte sind im SMA-Lager von unter­geordneter Bedeutung.

Die ATA-Abfälle werden in der exemplarischen Umsetzung, die dem RBG zugrunde liegt, zusammen mit den SMA-Abfällen in das SMA-Lager bzw. in den SMA-Lagerteil des Kombi­­lagers überführt und sind daher in diesem Bericht auch unter "SMA-Abfälle" erfasst. ↩