Durch das Vorhaben werden keine Kulturdenkmäler tangiert. Auf das kantonale Landschafts­schutzobjekt «Kulturerbelandschaft Ämperg» wird in Kap. 5.17 eingegangen.

Die archäologische Zone «Stadel» mit Funden aus der Bronzezeit wird durch bauliche Boden­eingriffe vom Vorhaben tangiert. Bei der Erarbeitung des UVB 2. Stufe ist die Kantons­archäologie hinzuzuziehen. Während der Bauphase sind der Kantonsarchäologie die Erd- und Grabarbeiten innerhalb der archäologischen Zone vor Beginn zu melden. Falls während den Erdbauarbeiten archäologische Funde auftreten, sind die entsprechenden Massnahmen nach deren Auffindung zu treffen.

Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierte Massnahme umgesetzt wird, können die Anforderungen aus Sicht «Kulturdenkmäler / archäologische Stätten» eingehalten werden und das Vorhaben bezüglich dieser Aspekte umweltverträglich realisiert werden.