Das Vorhaben beeinträchtigt keine Denkmalschutzobjekte. Die vorhandenen historischen Ver­kehrswege von regionaler Bedeutung in Windlach und Zweidlen werden nicht verändert und nicht tangiert.

Insgesamt werden durch die Arbeiten im Anlagenperimeter sowie im Eingliederungssaum ca. 1.4 ha der archäologischen Zone «Stadel» (Zonen-Nr. 13.0) tangiert. Es kann dabei nicht aus­ge­schlossen werden, dass bei den Bodeneingriffen noch unerkannte archäologische Hinter­lassen­schaften angetroffen werden. Vor Beginn allfälliger Grabarbeiten in diesem Bereich sind der Kantonsarchäologie die Bodenarbeiten innerhalb der archäologischen Zone zu melden. Im Falle von Funden werden die Bauarbeiten dort unterbrochen, so dass die archäologischen Fundstücke oder Strukturen fachgerecht untersucht werden können.