Aufgrund des heute offenen Talcharakters wird die Landschaft durch die Anlagen im Anlagen­perimeter eine langfristige Veränderung erfahren, welche auch in der entfernteren Umgebung (BLN-Objekt Nr. 1404) sichtbar sein wird (vgl. Kap. 5.17.5.1; die Aussagen zur Bauphase gelten gleichermassen). Der Anlagenperimeter wird in Phase 1 mit einem Eingliederungssaum in die Landschaft eingepasst, wodurch dieser zwar weniger einsehbar sein wird, jedoch die land­schaft­lichen Beeinträchtigungen nicht vollständig aufgegriffen werden können.

Aus Sicherheitsgründen wird der Anlagenperimeter voraussichtlich jederzeit ausleuchtbar sein, jedoch nicht ständig voll beleuchtet (vgl. Kap. 4.2.5). Die Beleuchtungsanlage wird in erster Linie nach den Vorgaben der sicherheits- und sicherungstechnischen Anforderungen einer Kernanlage sowie der Arbeitssicherheit ausgelegt und wird zudem auf die Anordnung der Gebäude, der Zu-/Aus- und Eingänge sowie die Nutzung der Aussenflächen abgestimmt. Die Beleuchtung des Anlagenperimeters ist im Sinne der Vorsorge gemäss Art. 11 Abs. 2 USG zu begrenzen und in einem Beleuchtungskonzept für die Betriebsphase darzulegen. Beim Erstellen des Beleuchtungskonzepts (für den UVB 2. Stufe) werden – insbesondere wegen der Waldnähe – Grundsätze zur Reduktion und Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen (z. B. gemäss BAFU 2021b) berücksichtigt, soweit dies betrieblich und sicherheitstechnisch möglich ist.

Zur Beurteilung der Einsehbarkeit der Anlagen wurde eine GIS-gestützte (theoretische) Sicht­barkeitsanalyse durchgeführt (vgl. Beilage A10). Sie untersucht die Sichtbarkeit von Schacht­kopf­anlagen mit einer Höhe von 35 m resp. 45 m an 3 repräsentativen Standorten im Anlagen­perimeter (vgl. Fig. 5‑22) und beurteilt diese jeweils in Bezug auf den Nah- (bis 2.5 km Luftlinie), den Mittel- (bis 5 km Luftlinie) und den Fernbereich (bis 10 km Luftlinie; vgl. Fig. 5‑23). Diese drei Schachtkopfanlagen sind die höchsten Bauwerke der OFA. Alle weiteren Bauwerke werden weniger hoch und damit weniger weit sichtbar sein. Mit der Variation der Maximalhöhe wird zudem veranschaulicht, in welchen Gebieten nur die obersten 10 m der Schachtkopfanlagen (Turmspitze) zu sehen sind. Die theoretischen Grundlagen sowie sämtliche Auswertungen sind in Beilage A10 zu finden.

Für die Analyse gewählte repräsentative Standorte der exemplarischen Schachtkopf¬anlagen innerhalb des Anlageperimeters

Fig. 5‑22:Für die Analyse gewählte repräsentative Standorte der exemplarischen Schachtkopf­anlagen innerhalb des Anlageperimeters

 

Die Schachtkopfanlagen sind von westlichen Betrachtungsorten aufgrund der topographischen Abschirmung durch den Ämperg generell nicht sichtbar (vgl. Fig. 5‑23). Von östlichen und südlichen Betrachtungsorten sind die Schachtkopfanlagen im Nahbereich (bis 2.5 km) einsehbar, wobei aus dieser Richtung meist zwei oder drei Objekte sichtbar sind (blaue resp. dunkelblaue Einfärbung in Fig. 5‑23). Aus südlichen, nördlichen und östlichen Bereichen sind von einzelnen erhöht liegenden Standorten aus ein oder zwei Schachtkopfanlagen sichtbar. Aus nördlichen Sichtbereichen (Mittel- und Fernbereich) treten die Anlagen nur von den Südhängen oberhalb von Hüntwangen und Wasterkingen in Erscheinung (oft bewaldete Bereiche). Aus den übrigen nördlichen Gebieten wie Eglisau und Rafz bis zum Rhein sowie in den Siedlungsgebieten der grenznahen Ortschaften Deutschlands (Küssnach, Hohentengen a. H., Griessen, Bühl, Dettig­hofen, Baltersweil und Lottstetten) werden die Anlagen nicht sichtbar sein.

Die Schachtkopfanlage 1 im Haberstal (vgl. Fig. 5‑22) ist nur aus östlicher Richtung sichtbar, denn in der Nord-Süd-Sichtachse ist sie durch den Taleinschnitt topographisch weitgehend abgeschirmt. Der vorgesehene Eingliederungssaum kann v.a. in dieser Sichtachse für die Schacht­kopfanlagen im Dorfbachtal (Schachtkopfanlagen 2 und 3, vgl. Fig. 5‑23) dazu beitragen, die Anlagen visuell einzubinden. Aufgrund der Höhe der Schachtkopfanlagen vermag der Ein­gliede­rungssaum diese jedoch nicht zu verdecken.

Theoretische Sichtbarkeit von drei exemplarischen innerhalb des Anlagenperimeters platzierten Schachtkopfanlagen mit 45 m Höhe im Nah-, Mittel- und Fernbereich

Fig. 5‑23:Theoretische Sichtbarkeit von drei exemplarischen innerhalb des Anlagenperimeters platzierten Schachtkopfanlagen mit 45 m Höhe im Nah-, Mittel- und Fernbereich

 

Die prognostizierten Sichtbarkeiten dürften mit der angewendeten Methode in allen Distanz­bereichen tendenziell überschätzt werden und können daher als konservativ ermittelt angesehen werden. Im Mittel- und insbesondere im Fernbereich wird die prognostizierte Sichtbarkeit schon witterungsbedingt (Dunst, Nebel, Wolken) eher überschätzt. Eine allfällige Beleuchtung der OFA wird die Sichtbarkeit bei Dunkelheit für alle Bereiche tendenziell erhöhen. Für das Bauvorhaben werden geeignete Schutz- und Gestaltungsmassnahmen ausgearbeitet und die Auswirkungen auf die Umwelt (Landschaft, Erholung) werden im UVB 2. Stufe beurteilt.