Landschaft

Die Landschaft des bisher offenen Dorfbachtals und des angrenzenden Rütifelds wird bereits ab der Bauphase eine Veränderung erfahren und von den neuen anthropogenen Siedlungselementen geprägt werden.

Der Anlagenperimeter wird mit einem Eingliederungssaum umfasst (vgl. Fig. 4‑1), um das Dorf­bachtal zum sich langsam einschneidenden Zweidlergraben und östlich leicht aufsteigenden Rütifeld nicht visuell und funktional abzuriegeln. Dadurch wird die räumliche Erscheinung des Dorfbachtals neu definiert. Mit geeigneten Eingliederungsmassnahmen inkl. Bepflanzung inner­halb des Eingliederungssaums (vgl. Kap. 4.1.2.2) kann die Anlage gegen Süden visuell einge­bun­den, jedoch nicht «versteckt» werden.

Besonders vor und während der Erstellung des Eingliederungssaums werden die Beeinträchtigun­gen visuell und akustisch deutlich sein (vgl. Kap. 4.1.2). Licht- und Lärmemissionen werden den Landschaftsraum während der Bauphase in seiner Funktion als Kultur- und Erholungslandschaft beeinträchtigen. Betroffen davon sind der offene Talgrund des Windlacherfelds und des Dorf­bach­tals, wie auch den seitlichen Haberstal und die direkt angrenzende Wald- und Erholungs­landschaft (Kulturerbelandschaft Ämperg).

Bei der Erstellung des Eingliederungssaums sind keine Eingriffe in das geomorphologische Objekt vorgesehen. Eingriffe in Elemente der Kulturerbelandschaft Ämperg sind nur im Bereich des Eingliederungssaums (Freihaltung) zu erwarten (vgl. Fig. 5‑20).

Bezüglich der Einsehbarkeit wurde eine entsprechende Sichtbarkeitsanalyse erstellt, welche v.a. den Betriebszustand abbildet (vgl. Kap. 5.17.5.2 und Beilage A10).

Die Landschaftsveränderung am Standort Haberstal wird von entsprechenden Aussichtsbereichen im BLN-Objekts Nr. 1404 östlich des Rütifelds erkennbar sein (anthropogene Nutzungsspuren durch bauliche Eingriffe, Lärm- und Lichtemissionen). Die Schutzziele des BLN-Objekts selbst werden durch das Vorhaben indes nicht beeinträchtigt. Dasselbe gilt für die Schutzziele des BLN-Objekts Nr. 1411 (Untersee – Hochrhein).

Erholung

Die Wegverbindung (Feldweg) zwischen der Schiessanlage Stadel-Windlach und dem unteren Dorfbachtal, welche heute neben der Nutzung für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Gebiets auch als Spazier- und Veloweg genutzte wird, wird infolge der Umgestaltung des Projektperimeters voraussichtlich in den Eingliederungssaum verlegt und so den Anlagen­peri­meter umlaufen. Im Bereich der Arealzufahrten werden sich die beiden Verkehrsträger kreuzen. Für das Baugesuch (UVB 2. Stufe) werden die entsprechenden gestalterischen Massnahmen dazu ausgearbeitet. Auf den ebenfalls zur Erholung genutzten Wegen im Wald um den Haberstal werden Beeinträchtigungen durch Lärm- und Lichtimmissionen bemerkbar sein. Massnahmen zur Reduktion der Beeinträchtigungen sind im UVB 2. Stufe darzulegen und zu beurteilen.

Lichtimmissionen

Grundsätzlich finden die Bauarbeiten tagsüber statt. In Ausnahmefällen werden Nachtarbeiten ausgeführt (vgl. Kap. 4.2.4).

Für den UVB 2. Stufe wird ein Beleuchtungskonzept für die Bauphase ausgearbeitet, in dem der Perimeter der Auswirkungen der Lichtimmissionen in der Umgebung und für die nachtaktive Fauna nachvollziehbar dargelegt wird. Die Auswirkungen werden gemäss den geltenden Richtlinien (SIA 2013) konzipiert und entsprechend umgesetzt.