Zwischen Chatzenstig, Strassberg und Neerach ist ein BLN-Objekt Nr. 1404 «Glaziallandschaft zwischen Neerach und Glattfelden» inventarisiert (vgl. Fig. 5‑20; BAFU 2015b). Das nördliche Ende dieses BLN-Objekts liegt hinter der Verbindungsstrasse K 348 («Kiesstrasse») und damit rund 600 m östlich des Projektperimeters. In 1.7 km nördlicher Distanz zum Projektperimeter befindet sich weiter das BLN-Objekt Nr. 1411 «Untersee – Hochrhein» (BAFU 2017b), welches sich entlang des Hochrheins von Kreuzlingen bis zum Kraftwerk Eglisau-Glattfelden erstreckt.
Der Anlagenperimeter tangiert keine kantonalen Landschaftsschutzgebiete (vgl. Fig. 5‑20). Gemäss kantonalem Inventar der Landschaftsschutzobjekte grenzt die «Kulturerbelandschaft Ämperg» (Objekt Nr. 6005; ARE Kanton ZH 2019) direkt nördlich und westlich an den Anlagenperimeter an, der Eingliederungssaum überschneidet sich in diesem Bereich mit dem Objektperimeter (vgl. Fig. 5‑20). Das Inventar benennt die gute Erholungseignung dieses Gebiets durch zahlreiche Wege und mehrere Wanderwege (vgl. Fig. 5‑21). Zudem gibt es mehrere Aussichtspunkte, die durch «zahlreiche überirdisch erhaltene Kulturrelikte im Gelände (v.a. in der vegetationslosen Zeitperiode) gut sichtbar sind und problemlos erwandert werden können». So ist auch der Verweis auf die «grosse Zahl von Nutzungsspuren aus vergangenen Zeiten sowie deren Qualität» zu verstehen. Der Erhalt der oberirdisch sichtbaren Kulturrelikte wird als ein allgemeines Schutzziel genannt.
Fig. 5‑20:Landschaftsschutzgebiete und -inventare im Umkreis des Projektperimeters (GIS-ZH 2024)
Im Natur- und Landschaftsschutzinventar 1980 des Kantons Zürich sind die rund 1 km nord-westlich des Anlagenperimeters liegenden Felsaufschlüssen am Leuenchopf und Fürstenhalden am Ämperg als geomorphologisches Objekt von überkommunaler Bedeutung bezeichnet (ALN Kanton ZH 1979a). Weiter ist dort der rund 700 m nordwestlich liegende Steinbruch Zweidlen als geomorphologisches Objekt (ALN Kanton ZH 1979b) aufgeführt. Landschaftsfördergebiete zur langfristigen Erhaltung und Förderung von Eigenart, Vielfalt, Natürlichkeit und Erholungswert eines Gebiets nach kantonalem Richtplan sind im Projektperimeter nicht verzeichnet.
Am Nordende des Kiesabbaugebiets Rütifeld sind zwei Kiesbiotope von regionaler Bedeutung bezeichnet (ALN Kanton ZH 1979b). Trotz heute fehlender rechtlicher Bedeutung dokumentiert die Aufnahme ins Inventar den Stellenwert dieser Landschaftselemente.