Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 folgende Anträge zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):
Die Abteilung Koordination Bau und Umwelt (KOBU) des Kanton Zürichs hat in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2022 folgende Anträge zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B1.2):
Das BAFU hat in seiner Stellungnahme zur Vollständigkeit vom 29. April 2025 folgenden ergänzenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.3):
Berücksichtigung der Anträge
Auf die Anträge des BAFU und der KOBU wird folgendermassen eingegangen:
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Antrag 4 BAFU: Der Antrag wird berücksichtigt.
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Antrag 6 BAFU: Der Antrag wird berücksichtigt.
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Antrag 11 KOBU: Der Antrag wird im Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe berücksichtigt. Der Entscheid über die Notwendigkeit eines Umladebahnhofs, dessen Standort sowie dessen Ausgestaltung wird für das Baugesuch getroffen und die Auswirkungen im UVB 2. Stufe beurteilt.
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Antrag 12 KOBU: Die Kiesvorkommen im Projektperimeter bleiben für allfälligen künftigen Abbau erhalten. Ein ggf. projektbedingter Kiesabbau wird erst im UVB 2. Stufe evaluiert. Der Antrag wird somit in den UVB 2. Stufe verschoben und das Pflichtenheft entsprechend ergänzt.
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Antrag 13 KOBU: Der Antrag wird im Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe berücksichtigt. Im UVB 1. Stufe wurde lediglich eine grobe Zonierung des Projektperimeters (Eingliederungssaum, Anlagenperimeter) vorgenommen.
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Antrag 14 KOBU: Der Antrag wird im UVB 1. Stufe berücksichtigt. Es wird ein Grobkonzept der Flächenreservationen und des Eingliederungssaums erstellt. Zum UVB 2. Stufe folgt eine Detailplanung aufgrund der Areal- und Gebäudelayouts.
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Anträge 46 & 48 KOBU: Das Beleuchtungskonzept inkl. Massnahmen zur Reduzierung der Lichtemissionen resp. zur Minimierung negativer Auswirkungen durch Lichtimmissionen auf die Umgebung und die nachtaktive Fauna werden im UVB 2. Stufe definiert, das Pflichtenheft wird entsprechend ergänzt.
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Antrag 47 KOBU: Der Antrag wird teilweise angenommen. Im UVB 1. Stufe werden die Tier- und Pflanzenarten aufgenommen und gemäss ihrem RL-Status eingeteilt (vgl. Kap. 5.16.4). Die Abschirmung der Umgebung vor allfälligen Lichtimmissionen wird im UVB 2. Stufe behandelt. Das Pflichtenheft wird entsprechend ergänzt.
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Antrag 6 BAFU (Vollständigkeitsprüfung): Der Antrag wird entsprechend umgesetzt.