PH-HU2 FFL 01

Ergänzende Feldaufnahmen Flora / Lebensräume

Falls notwendig, werden zusätzliche Feldaufnahmen ergänzend zu den Erhebungen aus dem UVB 1. Stufe durchgeführt (inkl. allfällige indirekt betroffene Flächen) und die Ersatzpflicht gemäss NHV definiert.

PH-HU2 FFL 02

Ergänzende Feldaufnahmen Fauna: Wildbienen, Mollusken und Fleder­mäuse

Innerhalb der für die Arten geeigneten Teilflächen werden Feldaufnah­men von Wildbienen, Mollusken und Fledermäusen durchgeführt.

PH-HU2 FFL 03

Bewertung von Eingriffen und Bemessung von Ersatzmassnahmen

Bewertung der Eingriffe und Angaben zur Ersatzpflicht anhand der BAFU-Bewertungsmethode von Eingriffen in schützenswerte Lebensräume nach Bühler et al. (2017).

PH-HU2 FFL 04

Definition der Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen, Sichern von Ersatzflächen

Die notwendigen Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen werden beschrieben (inkl. Bestimmung der Ziel- und Leitarten) und in einem Plan dargestellt.

Ersatzflächen ausserhalb des Projektperimeters werden festgelegt und rechtlich gesichert.

PH-HU2 FFL 05

Definition von ökologischen Ausgleichsmassnahmen

Im Rahmen des Baugesuchs sind ökologische Ausgleichsmassnahmen in angemessenem Umfang und hoher ökologischer Qualität zu definieren.

PH-HU2 FFL 06

Erstellung der Lebensraumbilanzierung

Es wird eine nach BAFU-Bewertungsmethode für Eingriffe in schüt­zenswerte Lebensräume (Bühler et al. 2017) ausgeglichene Bilanz erreicht.

PH-HU2 FFL 07

Vogelfreundliche Gestaltung

Die Bauten und Anlagen werden gemäss geltenden Empfehlungen von anerkannten Fachspezialisten vogelfreundlich gestaltet.

PH-HU2 FFL 08

Verhinderung von Wildtierfallen

Während des Baus werden – unter Berücksichtigung der sicherheits- und sicherungstechnischen Vorgaben – geeignete Massnahmen zur Verhinderung von Wildtierfallen getroffen. Die Umsetzung der Massnahmen ist durch einen Amphibien- und Reptilienspezialisten zu begleiten.

PH-HU2 FFL 09

Verbesserung Lebensraumvernetzung

Für die Verbesserung der Lebensraumvernetzung für Kleintiere und Amphibien sind geeignete Massnahmen vorzusehen und in einem Plan festzuhalten. Die Umsetzung der Massnahmen ist durch einen Amphibien- und Reptilienspezialisten zu begleiten.

PH-HU2 FFL 10

Auswirkungen von Zusatzverkehr auf die Durchlässigkeit des WTK

Die Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf der Zweidlenstrasse und Schwarzrütistrasse während des Baus und/oder des Betriebs des Tiefenlagers auf die Durchlässigkeit des WTK sind darzulegen. Es sind gegebenenfalls Massnahmen zur Sicherstellung der Durchlässigkeit der Strassen für die Zielarten des WTK zu ergänzen.

PH-HU2 FFL 11

Licht und Lärm Auswirkungen auf den WTK

Die Auswirkungen auf den überregionalen WTK ZH-10 «Glattfelden» bzgl. Licht und Lärm sind zu beurteilen. Es sind gegebenfalls Schutzassnahmen zur Sicherstellung der Funktionalität des WTK auszuarbeiten.

PH-HU2 FFL 12

Schutz gefährdeter Lebensräume während der Bauphase

Die nach NHG schützenswerten Flächen im und angrenzend an den Projektperimeter werden mit geeigneten Massnahmen geschützt und abgegrenzt.

PH-HU2 FFL 13

Rückzugslebensräume während der Bauphase

In der Bauphase werden Rückzugslebensräume für Amphibien und Reptilien vorgesehen. Die Umsetzung der Massnahmen ist durch einen Amphibien- und Reptilienspezialisten zu begleiten.

PH-HU2 FFL 14

Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für die Betriebsphase

Die vorgesehenen Ersatzmassnahmen inkl. deren langfristiger Unter­halt / Pflege werden im LBP festgehalten.

PH-HU2 FFL 15

Sicherstellung Unterhalt Ersatzflächen, ggf. Vereinbarungen mit Dritten für die Betriebsphase

Nach Bedarf wird der Unterhalt der Ersatzflächen (vgl. PH-HU2 FFL 04) während der Betriebsphase mittels Pflegeverträgen und/oder Vereinbarungen mit Dritten geregelt.