Während der Betriebsphase sind keine baulichen Eingriffe in die Lebensräume vorgesehen. Entsprechend sind keine negativen Auswirkungen auf Fauna, Flora und Lebensräume zu erwarten. Der induzierte Verkehr während der Betriebsphase ist zudem als gering einzuschätzen (vgl. Kap. 4.4.2.2). Für den UVB 2. Stufe werden die Erstellungspflege (Pflegearbeiten nach Pflanzarbeiten während 1 bis 2 Vegetationsperioden) sowie die nachfolgende Pflege und der Unterhalt von Ersatzflächen definiert.
Aus Sicherheitsgründen wird der Anlagenperimeter voraussichtlich jederzeit ausleuchtbar sein, jedoch nicht ständig voll beleuchtet (vgl. Kap. 4.2.5). Die Beleuchtung des Anlagenperimeters ist daher im Sinne der Vorsorge gemäss Art. 11 Abs. 2 USG zu begrenzen und die Ausgestaltung und Auswirkungen auf die Umgebung und die nachtaktive Fauna in einem Beleuchtungskonzept für die Betriebsphase darzulegen (vgl. Kap. 5.17).
Die Auswirkungen auf die Funktionalität des WTK werden für die Betriebsphase beurteilt und gegebenenfalls Schutzmassnahmen zur Erhaltung der Funktionalität des WTK für angetroffene Zielarten ausgearbeitet.