Die Bauten und Anlagen im Anlagenperimeter werden in voraussichtlich rund 100 Jahren rückgebaut (vgl. Kap. 3.5.2), wobei die Nachnutzung der verschiedenen Flächen im Projekt­perimeter erst im Rahmen des Stilllegungsverfahrens definiert wird (vgl. Kap. 3.5.2). Während der Bauphase werden im Eingliederungssaum mittels Wiederherstellungs- und Ersatzmass­nahmen (vgl. Kap. 5.16.5.1) neue Lebensräume geschaffen, ggf. auch innerhalb des Anlagenperi­meters. Bei einem allfälligen Rückbau ist diese Situation mit geeigneten Massnahmen zu berück­sichtigen.