Die Bauten und Anlagen im Anlagenperimeter werden in voraussichtlich rund 100 Jahren rückgebaut (vgl. Kap. 3.5.2), wobei die Nachnutzung der verschiedenen Flächen im Projektperimeter erst im Rahmen des Stilllegungsverfahrens definiert wird (vgl. Kap. 3.5.2). Während der Bauphase werden im Eingliederungssaum mittels Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen (vgl. Kap. 5.16.5.1) neue Lebensräume geschaffen, ggf. auch innerhalb des Anlagenperimeters. Bei einem allfälligen Rückbau ist diese Situation mit geeigneten Massnahmen zu berücksichtigen.