Inventarisierte Schutzobjekte
Das inventarisierte, kommunale Naturschutzobjekt Nr. 32 (Bachbestockung entlang Dorfbach, Windlach) liegt innerhalb des Eingliederungssaums. Durch den Bau der Arealzufahrten wird die Ufervegetation des Dorfbachs stellenweise langfristig beansprucht, wobei das Schutzobjekt, abgesehen von diesen standortgebundenen Anlagen von Bauten und Anlagen freigehalten wird. Die tangierte Ufervegetation wird ersetzt. Im UVB 2. Stufe werden für diese Beeinträchtigungen entsprechende Ersatzmassnahmen nach NHG geschaffen.
Lebensräume – Beurteilung Eingriffe und Ersatzpflicht
Im Anlagenperimeter und im Eingliederungssaum sind schützenswerte Lebensräume gemäss NHG betroffen (vgl. Kap. 5.16.4 und Tab. 5‑16), wobei für den Bau der Anlage ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und eine raumplanerische Standortbegründung für den Bau der OFA vorliegt (vgl. Nagra 2025a und Nagra 2025d). Gemäss Art. 18 Abs. 1ter NHG sind Beeinträchtigungen von schutzwürdigen Lebensräumen durch technische Eingriffe ersatzpflichtig. Die Eingriffe in die Vegetation finden hauptsächlich in der Bauphase statt. In dieser Phase werden im Eingliederungssaum der Wald umgestaltet (Rodung und Abstufung des Waldrands durch Pflegeeingriffe, vgl. Kap. 4.1.2.2) sowie im Anlagenperimeter der Boden abgetragen (vgl. Kap. 5.9.5.1). Ebenfalls werden die Arealzufahrten über den Dorfbach erstellt (vgl. Kap. 4.4.1).
Dabei werden vor allem die als ökologisch wertvoll eingestuften Lebensräume entlang des Dorfbachs (z.B. typische Fromentalwiesen, grasreiche mitteleuropäische Halbtrockenrasen, Ufervegetation und nährstoffreiche Krautsäume) sowie der nährstoffreiche Krautsaum entlang des Waldrands im Haberstal tangiert. Diese dienen als Habitat für Reptilien und Amphibien und sind gemäss Anhang 1 NHV aufgrund des Lebensraumtyps und andererseits gemäss Anhang 2 NHV als Habitat von gefährdeten und/oder geschützten Tierarten als schützenswert und damit ersatzpflichtig einzustufen. Allerdings sind die baulichen Eingriffe voraussichtlich einmalig (während der Erstellung) und der Eingliederungssaum wird während der übrigen Realisierungsphasen lediglich unterhalten. Zu gegebener Zeit (vgl. Kap. 3.5) wird in Absprache mit den zuständigen Behörden eine geeignete Nachnutzung des Eingliederungssaums definiert.
Total sind im Projektperimeter rund 6.9 ha schützenswerte, ersatzpflichtige Lebensräume betroffen, was knapp 30% der Gesamtfläche des Projektperimeters entspricht (vgl. Tab. 5‑16).
Tab. 5‑16:Tangierte Flächen von schützenswerten, ersatzpflichtigen Lebensraumtypen im Projektperimeter
Der Flächenanteil wurde entsprechend der Gesamtfläche nach Tab. 4‑1 berechnet.
Lebensraumtyp (Delarze et al. 2015) |
Teilfläche Anlagenperimeter |
Teilfläche Eingliederungssaum |
Projektperimeter |
---|---|---|---|
Typische Fromentalwiese |
1.6 ha |
0.2 ha |
1.8 ha |
Mitteleuropäischer Halbtrockenrasen |
– |
< 0.1 ha |
< 0.1 ha |
Nährstoffreicher Krautsaum (Habitat geschützter Arten gemäss Anhang 2 NHV) |
– |
0.5 ha |
0.5 ha |
Waldmeister Buchenwald (Habitat geschützter Arten Anhang 2 NHV ) |
– |
4.2 ha |
4.2 ha |
Ufergehölz |
– |
0.3 ha |
0.3 ha |
Total |
1.6 ha |
5.3 ha |
6.9 ha |
Flächenanteil der Gesamtfläche |
12 % |
50 % |
29 % |
Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen
Im Rahmen der weiteren Projektplanung wird aufgezeigt, welche der gemäss Tab. 5‑16 tangierten Lebensraum-Flächen tatsächlich betroffen sind. Die tangierten schützenswerten bzw. ersatzpflichtigen Lebensräume werden nach der Methode Hintermann & Weber (Bühler et al. 2017) im UVB 2. Stufe bewertet. Den wegfallenden ersatzpflichtigen Lebensräumen werden die geplanten Ersatzmassnahmen gegenübergestellt. Mit einer artspezifischen Lebensraumbilanzierung wird für den UVB 2. Stufe der Nachweis erbracht, dass die Ersatzmassnahmen einen gleichwertigen Ersatz, d.h. eine ausgeglichene Bilanz für die Eingriffe in die geschützten Lebensräume bieten. Somit stellen die Ersatzlebensräume bzgl. Qualität und Ausprägung möglichst gleichwertige Lebensraumfunktionen sicher.
Wo die Anforderungen von Bau und Betrieb es erlauben, werden Anliegen aus dem Natur- und Heimatschutz berücksichtigt. Geprüft werden kann beispielsweise ob und in welchem Umfang ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen im Eingliederungssaum geleistet werden können z.B. durch die Schaffung eines ökologisch aufgewerteten Waldrandes (vgl. Kap. 4.1.2.2). Die konkrete Gestaltung des Eingliederungssaums wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden definiert und im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) des UVB 2. Stufe festgehalten.
Der für das Baugesuch zu erstellende LBP stellt die Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen auf Plänen dar und legt deren Erstellungs- und Unterhaltspflege fest. Dabei umfasst das Projekt auch sämtliche Ersatz- und Wiederherstellungsflächen, welche ausserhalb des Projektperimeters liegen. Bei Bedarf werden für das Baubewilligungsverfahren auch weitere Dokumente zur Sicherstellung der Ersatzlebensräume (z.B. Pflegeverträge, Vereinbarungen mit Dritten) erstellt.
Ökologische Ausgleichsmassnahmen
Gemäss Art. 78 Abs. 4 BV hat der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben (z.B. Realisierung von Bundesvorhaben) auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes Rücksicht zu nehmen und bedrohte Arten vor Ausrottung zu schützen. Durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen kann dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten entgegengewirkt werden (Art. 18 Abs. 1 NHG). Sowohl beim Schutz von Biotopen von regionaler und lokaler Bedeutung wie auch dem ökologischen Ausgleich handelt es sich um solche geeigneten Massnahmen.
Im Rahmen des Baugesuchs werden geeignete ökologische Ausgleichsmassnahmen in angemessenem Umfang und mit hoher ökologischer Qualität definiert.
Fauna
Wild, Wildtierkorridore und Vernetzung
Der Projektperimeter liegt innerhalb der Wildtier-Lebensräume des Ämpergs (vgl. Fig. 5‑18). Der nationale WTK ZH-10 wird durch das Projekt nicht tangiert und die Funktion des übergeordneten Wildtierverbundsystems wird somit nicht direkt beeinträchtigt. Allerdings können aufgrund der Bauarbeiten im Projektperimeter sowie wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf den nahe liegenden Verkehrsachsen (d.h. Zweidlen- und Schwarzrütistrasse) entstehende Lärm- und Lichtemissionen zu Störungen des WTK führen, welche die Funktionalität des WTK beeinträchtigen. Im Rahmen des Baugesuchs werden die genannten Auswirkungen auf den WTK für die Bauphase beurteilt und gegebenenfalls Schutzmassnahmen zur Erhaltung der Funktionalität des WTK für angetroffene Zielarten ausgearbeitet. Grundsätzlich wird sich die Vernetzungssituation aufgrund der ab 2040 vorgesehenen Rekultivierung der Kiesgruben Rütifeld durch die Betreibergesellschaften (ARE Kanton ZH 2020) gegenüber heute künftig tendenziell verbessern.
Die Vernetzungsachsen entlang der Randbereiche des Haberstals (Waldrand, Dorfbach) werden während der Erstellung des Eingliederungssaums in den Phasen 1 und 3 vermutlich temporär unterbrochen bzw. aufgrund von Licht- und Lärmemissionen gestört. Sobald der Eingliederungssaum erstellt ist, ist die Wanderung entlang der Waldränder und des Dorfbachs wieder möglich, sodass Wildtiere den Anlagenperimeter umgehen können und die Vernetzung der Lebensräume wiederhergestellt wird. Tierfallen für Amphibien, Reptilien und Kleintiere werden mittels geeigneter Abschrankungen des Anlagenperimeters verhindert. Bei der Gestaltung des Eingliederungssaums sind Massnahmen zur Vernetzung vorzusehen. Dabei sind Ansprüche der verschiedenen Artengruppen im Rahmen des LBP aufeinander abzustimmen und entsprechende Ziel- und Leitarten für die Realisierung von gezielten Ersatzmassnahmen zu bestimmen. Die Ergebnisse der für UVB 2. Stufe getätigten Wildbienen, Mollusken- und Fledermausaufnahmen werden einbezogen. Durch den neugestalteten, stufigen Waldrand wird die Vernetzungsachse ökologisch aufgewertet und durch die Verkehrserschliessung von Süden her über die Zweidlen- und Querstrasse (vgl. Kap. 4.4.1 und Fig. 4‑7) nicht massgeblich verändert. Die Verkehrszunahme nach Norden via die Schwarzrütistrasse kann – insbesondere nachts – als gering beurteilt werden, weshalb von keiner Beeinträchtigung der Funktionalität des WTK während der Bauphase auszugehen ist. Dies wird für das Baugesuch bestätigt.
Beim Bau der Arealzufahrten über den Dorfbach ist die Durchgängigkeit für Kleintiere mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen und für den UVB 2. Stufe zu definieren. Bei der Auslegung und Gestaltung von Bauten und Anlagen wird zudem auf den Vogelschutz geachtet.
Die Grünflächen im Anlagenperimeter gehen für die Äsung langfristig verloren, womit das Nahrungsangebot für Rotwild verkleinert wird. Im Rahmen der für den UVB 2. Stufe zu definierenden Massnahmen im Eingliederungssaum werden diese Ansprüche falls möglich einbezogen.
Fledermäuse
Die für Fledermäuse geeigneten Lebensräume Wald, Waldrand und offenes Feld im Projektperimeter werden während der Bauphase beansprucht. Die gemäss CSCF-Daten vorhandenen Arten werden gemäss RL als gefährdet (VU) mit national sehr hoher Priorität (1) resp. als potenziell gefährdet (NT) eingestuft. Sie sind nach NHV geschützt, womit artspezifischen Massnahmen bzw. Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen gemäss NHV erforderlich sind.
Aufgrund der Befunde sind für den UVB 2. Stufe entsprechende Felduntersuchungen bzgl. Fledermausvorkommen vorzusehen und deren Ansprüche für den LBP im UVB 2. Stufe abzustimmen sowie Ziel- und Leitarten für die Realisierung von gezielten Ersatzmassnahmen zu bestimmen.
Amphibien
Durch die Arbeiten im Eingliederungssaum (Freihaltung im Waldrandbereich Haberstal) sowie entlang des Dorfbachs zu Beginn der Bauphase sind Habitatverluste unvermeidbar. Betroffen davon sind die Arten Bergmolch, Erdkröte, Gelbbauchunke und Grasfrosch. Im Bereich des Dorfbachs wurde zudem eine Kreuzkröte gesichtet. Amphibien sind nach Art. 2 NHV geschützt und Eingriffe in deren Lebensräume daher ersatzpflichtig. Geprüft werden kann beispielsweise ob und in welchem Umfang ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen im Eingliederungssaum geleistet werden können, um Habitate langfristig zu ersetzen (z.B. dann, wenn eine Teil-/Offenlegung des Haberstalgrabens im nördlichen Eingliederungsaums realisiert werden kann, vgl. Kap. 5.7.5.1).
Die Eingriffe am Waldrand sind temporär und durch die neuen Strukturen wird die Situation für Amphibien langfristig verbessert. Beim Lebensraum «Waldrand» handelt es sich um einen Landlebensraum der Amphibien, welchen sie ausserhalb der Laichzeit aufsuchen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Amphibien in der Bauphase weiter in den Wald hinein zurückziehen. Die Bestände entlang des Dorfbachs sind vermutlich hauptsächlich auf die Wanderung in Richtung Kiesgrube zurückzuführen und daher massgeblich im Frühling während der Wanderung betroffen. Durch die lediglich punktuellen Eingriffe in den Dorfbach für den Bau der neuen Arealzufahrten bleibt der grösste Teil des Uferbereichs ungestört, sodass sich Amphibien zurückziehen können. Geeignete Massnahmen sind für UVB 2. Stufe abzuwägen und zu prüfen.
Während des Baus wird – unter Berücksichtigung der sicherheits- und sicherungstechnischen Vorgaben – mittels geeigneter Massnahmen und unter Beizug einer Fachperson sichergestellt, dass Amphibien während der Wanderung möglichst nicht in den Anlagenperimeter gelangen.
Reptilien
Für die Reptilien im Projektperimeter sind während der Bauphase vor allem die Eingriffe im Norden des Eingliederungssaums durch Freihaltung und Abstufung des Waldrands relevant. Davon sind die Rote-Liste-Arten Zauneidechse und Blindschleiche (vgl. Tab. 5‑13) betroffen, welche auf Eingriffe in ihr Habitat empfindlich reagieren. Für die Bauphase sind bedarfsgerechte Rückzugslebensräume vorzusehen, sodass eine Restpopulation gesichert werden kann. Geprüft werden kann ob und in welchem Umfang ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen im Eingliederungssaum geleistet werden können, um die Verluste des Habitats entlang des Waldes langfristig zu ersetzen. Innerhalb des Anlagenperimeters sind keine Reptilienpopulationen betroffen.
Tagfalter, Heuschrecken, Libellen
Die Feldaufnahmen zeigen, dass im Projektperimeter zwar Tagfalter und Heuschrecken vorhanden sind, die Vielfalt jedoch eher gering ist (vgl. Tab. 5‑14 und Tab. 5‑15), wobei die Abundanz von Heuschrecken stellenweise hoch war. Bei den Begehungen wurden zwei potenziell gefährdete RL-Tagfalterarten gesichtet. Drei nachgewiesene Heuschreckenarten (Westliche Beissschrecke, Grosse Schiefkopfschrecke, Zweifarbige Beissschrecke) sind ebenfalls potenziell gefährdet oder gefährdet (national prioritäre Art, Prioritätsstufe 4). Sie sind nach NHV geschützt, womit artspezifischen Massnahmen bzw. Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen gemäss NHV erforderlich sind.
Die während den Begehungen angetroffenen Libellenarten sind gemäss RL als nicht gefährdet (LC) eingestuft (vgl. Beilage A6). Es wurden keine gefährdeten RL-Arten (Status VU oder höher), keine nach NHV geschützten Arten und keine prioritären Libellenarten festgestellt, womit keine artspezifischen Massnahmen bzw. Ersatz der Lebensräume gemäss NHV erforderlich sind.
Bei der Ausgestaltung der ohnehin für andere Themen des Umweltbereichs «Flora, Fauna, Lebensräume» benötigten Ersatzmassnahmen werden die Ansprüche der gefährdeten sowie der potenziell gefährdeten Heuschreckenarten, als auch der potenziell gefährdeten Tagfalterarten auf ihren Lebensraum mit geeigneten Massnahmen miteinbezogen.
Xylobionte Käfer
Die Resultate der Ersteinschätzung zeigen, dass im Projektperimeter keine geeigneten Habitate für Xylobionten vorhanden sind. Entsprechend werden für den UVB 2. Stufe keine Aufnahmen von xylobionten Käfern vorgesehen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Auflichtung der Waldflächen im Eingliederungssaum künftig geeignete Habitate für Xylobionten geschaffen werden.
Wildbienen
Die im Eingliederungssaum vorhandenen, blütenreichen Randgebiete, Extensivwiesen entlang der Waldränder des Haberstals sowie entlang des Dorfbachs bieten aufgrund der dort vorhandenen Bestände von Feld-Witwenblumen, Wiesen-Flockenblumen, Rotklee und Kohldisteln wertvolle Futterplätze als Nahrungsgrundlage für Wildbienen. Der Eingliederungssaum wird im Rahmen der Bauphase beansprucht. Die Nisthabitate (Kiesgrube Rütifeld) werden durch das Vorhaben nicht tangiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund des Freihaltestreifens und Auflichtung der Waldflächen im Eingliederungssaum mehr Nisthabitate für Wildbienen geschaffen werden.
Aufgrund der Befunde der Ersteinschätzung sind im Eingliederungssaum für UVB 2. Stufe entsprechende Felduntersuchungen bzgl. Wildbienenvorkommen vorzusehen und deren Ansprüche für den LBP im UVB 2. Stufe abzustimmen sowie Ziel- und Leitarten für die Realisierung von gezielten Ersatzmassnahmen zu bestimmen. Für UVB 2. Stufe ist zudem zu prüfen, ob Teile der Ruderalflächen direkt im Projekt wiederhergestellt werden können. Die restlichen Flächen sind zu ersetzen.
Mollusken
Insbesondere die Waldflächen um den Haberstal sowie die bestockten Flächen entlang des Dorfbachs (Eingliederungssaum) eignen sich aufgrund der angetroffenen Verhältnisse als Lebensraum für gefährdete Molluskenarten (vgl. Beilage A9). Die potentiell vorhandenen Molluskenarten sind nicht im Anhang 3 NHV aufgeführt, sind aber gemäss Art. 18 NHG und Art. 14 NHV als schützenswert einzustufen. In den restlichen Bereichen des Projektperimeters sind keinen gefährdeten Arten zu erwarten.
Aufgrund der Ergebnisse der Ersteinschätzung sind für den UVB 2. Stufe auf den genannten Flächen im Eingliederungssaum Molluskenaufnahmen vorgesehen und deren Ansprüche für den LBP im UVB 2. Stufe abzustimmen sowie Ziel- und Leitarten für die Realisierung von gezielten Ersatzmassnahmen zu bestimmen.
Beleuchtung
Grundsätzlich finden die Bauarbeiten tagsüber statt. In Ausnahmefällen werden Nachtarbeiten ausgeführt (vgl. Kap. 4.2.4). Für Arbeiten in der Nacht und am Abend sind Lichtquellen notwendig, welche vor allem nachtaktive Kleintiere und Insekten stören. Für den UVB 2. Stufe wird ein Beleuchtungskonzept für die Bauphase nach den geltenden Richtlinien (SIA 2013) ausgearbeitet (vgl. auch Kap. 5.17.5.1).