PH-HU1 FFL 01 |
Feldaufnahmen Flora / Lebensräume Anhand von Feldaufnahmen vor Ort werden auf den tangierten Flächen die Flora (inkl. geschützter und Rote-Liste-Arten) sowie schützenswerte Lebensräume nach Delarze aufgenommen (inkl. Waldflächen) und die Ersatzpflicht gemäss NHV definiert. |
PH-HU1 FFL 02 |
Feldaufnahmen Fauna Anhand der Daten aus den CSCF-Datenbanken werden tangierte Hotspots von schützenswerten Arten identifiziert, diese mit Feldaufnahmen vor Ort verifiziert und die schützenswerten Lebensräume sowie die Ersatzpflicht gemäss NHV definiert. |
PH-HU1 FFL 03 |
Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen Für die tangierten schützenswerten Lebensräume, die Vernetzung sowie allenfalls geschützte Einzelarten werden die Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen beschrieben und ausgewiesen. |
PH-HU1 FFL 04 |
Wildtierkorridore und Vernetzung Die Beeinträchtigung der Wildtierkorridore und Vernetzungselemente werden detaillierter beschrieben sowie allfällige Schutzmassnahmen definiert. |
PH-HU1 FFL 05 |
Lebensraumbilanzierung Die definitive ökologische Lebensraumbilanz der schützenswerten Lebensräume gemäss der Bewertungsmethode des BAFU (Chemiesicherheit Kanton AG 2014) wird erstellt und ausgewiesen. |
Aufgrund des aktuellen Projektstands können noch keine abschliessenden Erkenntnisse für den Umweltbereich «Flora, Fauna, Lebensräume» gewonnen werden. Die Punkte PH-HU1 FFL03 und 05 aus dem Pflichtenheft für den UVB 1. Stufe werden daher in das Pflichtenheft 2. Stufe übertragen.