Standort und Projektperimeter sind das Ergebnis einer umfangreichen Interessenabwägung im Rahmen des Sachplanverfahrens. Die für die Waldbeanspruchung notwendige raumplanerische Standortbegründung und die Herleitung der Interessenabwägung sind in den Kap. 2 resp. 4 des BAR (Nagra 2025a) zu finden und werden vom ARE begutachtet.