Während der Bau-, Betriebs- und Rückbauphase werden möglicherweise (konventionelle) Gefahrenstoffe gelagert und umgeschlagen, wobei davon ausgegangen werden kann, dass die Mengenschwellen gemäss StFV nicht überschritten werden. Dies ist für den UVB 2. Stufe zu verifizieren. Sollten während der Bau-, Betriebs oder Rückbauphase nach StFV relevante Mengen Gefahrenstoffe im Anlagenperimeter zwischengelagert werden, ist für den UVB 2. Stufe ein Kurzbericht nach StFV zu erstellen.

Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Störfallvorsorge / Katastrophenschutz» eingehalten werden und das Vorhaben bezüglich dieser Aspekte umweltverträglich realisiert werden.